Ich bin nun wirklich nicht der einzige, der das “Moratorium” für ein rechtlich nicht zulässiges Herrschaftsinstrument hält.
Leider ist mir schon vor langer Zeit aufgefallen, daß es beim “Otto-Normaljuristen” immer dann, wenn er die Worte “Politik”, “politische Willensbildung”, “politische Entscheidung” etc hört, zu einer Notabschaltung des Gehirns kommt. – Mit Tschernobylischen Konsequenzen.
Und nun zeigt unsere Rügenwalder Teewurst auch noch dem Bundesverfassungsgericht, was sie von ihm hält: “Wahlrechtsreform? – Nein Danke!”
Quo usque tandem?
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