Die auf der Nase tanzen…

By Gerhard Altenhoff

brauchen wir nicht zu dulden.

Weder den hessischen Roland „Küchenbulle“ noch Merkel, die „Vorpommersche“.

Wenn alle wieder um die „Wählergunst“ buheln, vergessen sie eines, nämlich, daß „der Wähler“ in keinem Fall seine Stimme einem „Kanzler“, einem „Ministerpräsidenten“, ja nicht einmal einer Putzfrau geben kann.

All das Gefasel vom „Wählerauftrag“, „Wählervotum“ und von der „Voksabstimmung über den Mindestlohn“ ist von den klaren Regeln des Grundgesetzes mindestens soweit entfertn wie die Statuten der „Rote Armee Fraktion“. – Freilich wähnen sich die Damen und Herren in den Hauptstädten der Republik im Besitz des „Gewaltmonopol des Staates“

Wenn man die „Staatsgewalt“ in nur drei Teile aufspaltet, könnte es tatsächlich so erscheinen. Tatsache aber ist, daß die „Staatsgewalt“ in vier Teile zerfällt.

Ohne Rechts-, Staats- und Politiktheoretiker zu fragen, haben die „Väter und Mütter“ des Grundgesetzes das erkannt und im Bonner Grundgesetz sogar verankert:

Die „vergessene“ Staatsgewalt.

Das deutsche Volk ist, soweit ersichtlich, das einzige Volk weltweit, das als Ganzes die höchste Staatsgewalt, nämlich die verfassungsgebende Gewalt, nicht allein tatsächlich innehat, es ist wohl auch das einzige Volk, dessen verfassungsgebende Gewalt schriftlich fixiert ist, und zwar in der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

In Artikel 146 des Grundgesetzes ist die Geltungsdauer des Grundgesetzes eindeutig begrenzt, und zwar auf einen Tag:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

An einem Volksentscheid über eine deutsche Verfassung führt kein Weg vorbei:

Die Regierungen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland hatte in Artikel 5 des Einigungsvertrages vom 31.8.1990 eine Vereinbarung hinsichtlich der Anwendung des Artikels 146 getroffen Diese mißachtet aber offensichtlich die verfassungsgebende Gewalt des Volkes:

Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere

(…)

- mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung.

Die vom Einigungsvertrag gesetzte Frist von zwei Jahren ist seit 15 Jahren verstrichen. Die Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften sind von der Entscheidung über den Inhalt eines Verfassungentwurfs nach Artikel 146 des Grundgesetzes ausgeschlossen. Denn die „gesetzgebenden Körperschaften“ sind seit dieser Zeit mit den Vorgaben und Zielen des Einigungsvertrages in Verzug, vor allem aber hätten sie seit dem 3.10.1990 mehr als genug Zeit gehabt, dem Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt einen Verfassungsentwurf zur Abstimmung vorzulegen. Vielmehr bestand Einigkeit darüber, daß weder Grund noch Anlaß bestünde, eine „neue” Verfassung zu schaffen, weil das Grundgesetz die freieste Verfassung sei, die in Deutschland jemals bestanden hätte.

(Gerhard Altenhoff, Nievenheimer Manifest vom 19.12.2007)

Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes ist nicht übertragbar.

Die verfassungsgebende Gewalt kommt aber nicht nur dem deutschen Volk zu, sie ist allen Völkern der Welt eigen. – Freilich wissen die meisten Völker dieser Welt das nicht und sollen es auch nicht wissen.

Es ist schon ein merkwürdiger Zufall. Am 23.12.2007 wurde ich von meinem Bruder gefragt, ob ich Interesse an der Jubelausgabe der Werke Ernst Moritz Arndts hätte. – Ich hatte, denn erstens war Arndt Rüganer, zweitens steht in Bonn das Arndt-Haus, über das meine erste Frau während ihres Studiums eine Arbeit verfaßt hatte, drittens befand sich in Sichtweite des Bonner Arndt-Hauses die argentinische Botschaft. An dessen Nachbarhaus war ein Schild mit der Aufschrift

Republik Lummerland

angebracht.

Von den vier Büchern, in denen das 16-bändige Werk untergebracht war, brauchte ich nur zu blättern, um über den folgenden Text zu stolpern, der seit fast 200 Jahren an Aktualität nichts eingebüßt hat:

Daß man mir vor dem unschuldigen Worte nicht erschrecke!

Demokrat, demokratisch, Demokratie sind durch die Klänge der letzten zwanzig Jahre und durch den Mißbrauch, den man mit diesen Klängen getrieben hat, für die Herzen und Ohren aller Guten zu einer Art Rattenpulver geworden; in ihnen selbst liegt nichts Abscheuliches, sie beziehen sich allein auf das Große und Allgemeine, was man Volk nennt, und die besten Kaiser und Könige und alle edle Menschen haben ja auch immer nur bekannt, daß sie für das Volk da sind und für das Volk und mit dem Volke regieren. Das Volk ist ebenso heilig, als der Pöbel unheilig ist. Jemand, der wünscht, daß für das Volk und durch das Volk geherrscht werde, heißt Demokrat; jemand, der wünscht, daß durch den Pöbel und mit dem Pöbel geherrscht werde, heiß Ochlokrat. Ein solcher ist redlichen Herzen nicht nur Rattenpulver, sondern sie möchten auch, dass ihm Rattenpulver gegeben würde, damit die Gesellschaft des Ungeziefers los werde, das nur blutige und greuelvolle Taten erzeugen kann.

(Ernst Moritz Arndt, über künftige ständische Verfassungen in Deutschland)

Wer gibt den „Demokraten“ dieser Welt das Rattenpulver?

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