Mutmaßlicher Unterstützer der Rechtsterrorismus in U-Haft | tagesschau.de.
Die GSG 9 im Einsatz gegen die real existierende „Braune-Armee-Fraktion“.
die BAF hat bislang noch nicht von isch Reden gemacht. – Und das ist auch der Grund, warum sie nie aufgespürt wurde. – Es gibt sie gar nicht. – Sie ist ein Schreckgespenst unbserer Haloween-Regierung.
Das, was wir als „Terrorismus“ zu bezeichnen pflegen, besteht aus einem Teil „Gewalt“ und dem „Bekennerschreiben“. – Das Bekennerschreiben hat die Funktionder „GESTAPO“: „
Wir schlagen zu, wo wir wollen, wann wir wollen und wie wir wollen; – und es entgeht uns keiner.“
Wahrscheinlich kam den „braunen Bombern“ allein deswegen keiner auf die Schliche, weil sie ihre Taten tatsächlich im „Untergrund“ begangen und eben nicht an die große Glocke gehängt hatten. – Über das Land verteilt und im Geheimen.
Und nun? – Als die Vogelgrippe nach Rügen kam, setzte der früheere Gesundheitsminister Seehofer zur Abwehr der Bedrohung Tornados gegen Graugänse ein.
Der Friedrich, der Friedrich, der arge Wüterich schickt die GSG 9 gegen einen einzelnen Mann, der nach den bislang veröffentlichten Erkenntissen ein Video produziert hat. – Der Inhalt ist mutmaßlich strafbar nach § 140 StGB als Belohung und Billigung von Straftaten“. – Höchststrafe 3 Jahre Haft.
Das Vorgehen unserer Strafverfolgungs- und „Verfassungs“behörden erinnern mich in fataleer Weise an die Folgen des -bislang ungeklärten – Handgranatenattentat von Düsseldorf vor mehr als 10 Jahren:
Sie haben gesehen, daß wegen der ordungsrechtlichen Gegebenheiten die Verwaltungsbehörden auch vor Erlaß der Hundeverordnung gegen Kampfhunde einschreiten konnten. Sie hätten nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen darüber entscheiden können, ob uns ggfs wie sie vorgeht. Freilich ist in einem Rechtsstaat die Anfechtung einer solchen Entscheidung möglich und für Beamte ein Graus; sie zwingen nämlich in solchen Fällen zur eingehenden und nachvollziehbaren Begründung der getroffenen Entscheidung.
Das Verwaltungsgericht muß bei Ermessensentscheidungen nach § 114 der Verwaltungsgerichtsordnung die tatsächlich getroffene Entscheidung der Verwaltungsbehörde nicht nur auf ihre Recht- sondern auch auf ihre Zweckmäßigkeit hin überprüfen. Bei einem Verwaltungsakt hingegen, der stur und blindgehorsam einen Verordnungsparagraphen exekutiert, ist der Richter auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit beschränkt. Nach der Zweckmäßigkeit kräht dann kein Hahn mehr.
Allerdings, das wissen die wenigsten Bundesadeligen, hat die Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen tatsächlich wenig mit dem angemaßten imperium zu tun. Der nach römischem Brauch einschlägige Begriff wäre dictator legibus scribundis et rei publicae constituendae (Diktator für zu schreibende Gesetze und Staatsverfassung) gewesen, Die in diesem Zusammenhang unvermeidliche Verwendung des Begriffs dictator sollte zu Recht Entsetzen hervorrufen. Diktatur riecht nach Tyrannei. – Dem Bürger ist es ziemlich egal, ob seine Rechte unmittelbar durch ein Gesetz oder durch eine Rechtsverordnung eingeschränkt werden. Die Fülle von Verordnungen zeigt, daß die Parlamente mit der Vergabe diktatorischer Vollmachten allzu großzügig sind. Der Inhalt vieler Verordnungen macht deutlich, daß deutsche Politiker ausgesprochen gern und umfangreich von diesen Vollmachten Gebrauch machen. Jetzt schickt Bundesverkehrsminister Klimmt sich gar an, seinen „Wählerauftrag“ dahingehend mißzuverstehen, Tempo 30 in den Städten mit brachialer Gewalt durchzusetzen. Wie gesagt, nach der Zweckmäßigkeit kräht kein Hahn. Der Mißbrauch der Straßenverkehrsordnung nebst zugehörigem Bußgeldkatalog zu Zwecken der Plünderung und Gängelung gewährt ebenfalls einen tiefen Einblick in die psychische Verfassung und offenbart das Menschenbild des jeweiligen Verkehrsministers.
Da dies auch für alle anderen Verordnungen gilt, verheißt die zunehmende Beschränkung der Allgemeinen Handlungsfreiheit nichts Gutes. Und in den Parlamentsgesetzen spiegelt sich ebenfalls das Menschenbild der Parlamentarier wider. Auch das taucht für die Grundfreiheiten der Menschen die Zukunft nicht gerade in rosiges Licht. Das Ende der Republik scheint in greifbarer Nähe. – Die römische Republik jedenfalls endete bekanntlich mit dem Principat des Octavian, besser bekannt als Kaiser Augustus. Kaiser im heutigen Sinne war Augustus allerdings nicht.
„Beim augusteischen Principat handelt es sich – im Gegensatz zur völlig offenen Machtausübung der Diktatur Caesars – nach Entstehung und Wesen um ein verdecktes Machtsystem. Der Princeps war von Anfang an dazu gezwungen, seine Machtstellung zu legitimieren, seine persönliche Qualifikation einzuhämmern und die Wiederherstellung der staatlichen Ordnung, die restitutio rei publicae, zu behaupten – während in der Verfassungswirklichkeit die absolute Macht des Princeps unbestritten, die Verquickung von Staat und domus principis Frau, Kindern, Verwandten, Helfern bis herab zu Freigelassenen und Sklaven, offensichtlich war. Darüber mußte es zur Ausbildung jener Ideologie kommen, die zum Wesen des augusteischen Pricipats gehört, in zunehmendem Maße dann aber auch zu jenem politischen Klima, das durch Widersprüche vielfältigster Art, Verstellung und Heuchelei, Adulation und Opportunismus, Anpassung wie Korruption, Beeinträchtigung freier geistiger Entfaltung und die Vergiftung der gesellschaftlichen Beziehungen durch Denunzianten und Majestätsprozesse gekennzeichnet wurde, kurzum, zur Lebenswirklichkeit des Welt des Tacitus.“ (Christ S. 464f)
Wer wollte ernsthaft in Abrede stellen, daß in unserer eigenen Verfassungswirklichkeit zumindest Ansätze eines Principats der Parteien erkennbar werden. Man denke nur an die Ämterkungelei und die „Versorgung“ abgehalfterter Politiker mit Posten und Pöstchen. – Ich brauche das hier wohl nicht weiter auszumalen und verweise deshalb auf die einschlägigen Berichte in der Tagespresse.
Verfassungsbrüche, die nur zustande kommen, weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, die Anmaßung einer Rechtssetzungsbefugnis, die verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig ist, sind für das virtuelle imperium, auf das unsere Politiker ihre Legitimation stützen, schlechthin konstituierend.
Auf der anderen Seite steht die übergroße Toleranz, die die Presse all dem gegenüber an den Tag legt. Ich hatte schon ganz zu Anfang die Aufgabe der freien Presse in einer Demokratie hervorgehoben und ihr Versagen konstatiert. Weiter oben hatte ich eingeworfen, daß die Presse den Dolch des politischen Mörders ersetzt hat. Dieses Phänomen hat seine Wurzel in dem Bestreben, die Sensationslust der Leute zu befriedigen; aber auch in dem Zwang, Auflage und Einschaltquote in die Höhe zu treiben. Das wissen unsere Politiker und füttern die Medien systematisch, die – Haien gleich – kritiklos alles schlucken , was ihnen zum Fraß vorgeworfen wird. Der Fall Kohl ist beispielhaft, aber kein Einzelfall, wie wir noch sehen werden. Wo aber sind die Ursachen des augenscheinlichen Versagens der Presse als Kontrollinstanz zu suchen?
„… Kennzeichnend für die 3. Stufe (die Zivilisation, Anm. d. Verf.) ist genau dieser Zwang, Klatsch zu verbreiten. Es gibt auf unserer Stufe Leute, die dieser Aufgabe sogar hauptamtlich dienen: eine gewisse primitive Presse. Dem Publikations-Zwang tragen nunmehr die Rotationsmaschinen Rechnung. Da erfahren wir, wer wen in einer Schlägerei beschädigt hat und wo man während der Nacht in ein Haus einstieg. Wir erfahren auch, wer mit wem zusammen schläft und wie sich die Minister und andere Autoritäten blamierten. Tag für Tag finden sich in der Presse die Karikaturen, die sich auf Alpha beziehen, auch seine körperlichen Abweichungen, etwa die große Nase oder andere Anstoß-Absonderlichkeiten. Das ist sozusagen das Möwen- und Krähen-Einmaleins in Permanenz, d.h. die Mobbing-Lynch-Aggressivität, der auf der Stufe der Wildheit eine so entscheidende Bedeutung zukommt. >In jeden Quark begräbt man seine Nase<, und man ist sogar stolz darauf, daß man so >ausgezeichnet informiert< ist.
Wir wollen andererseits nicht verkennen, daß der Presse eine hohe Bedeutung zukommen könnte, wenn sie der Redlichkeit diente. Tatsächlich gibt es Journalisten, die sich ihrer hohen Aufgabe bewußt sind. Vorerst scheint es sich aber im allgemeinen mehr um die Sensationen zu handeln, wobei, ganz nach Belieben, eine Sache hochgespielt wird, während andere, obskure Zusammenhänge verschwiegen werden. Man manipuliert die Meinung des sog. Publikums, während man anderseits den vorsintflutlichen Erlebnisbedürfnissen dieser Leute entgegenkommt. ( Rudolf Bilz, Oligarchie der subjektdienlichen Instanzen, in: Bilz, Paläoanthropologie, Frankfurt 1971, S 34f)
Also stürzen sich die Journalisten zunächst auf die Hundebesitzer und ermuntern den Pöbel, gegen alles zu hetzen, was vier Beine hat. Fiffi und Waldi mutieren über Nacht zu reißenden Monstern. Dann explodiert eine Handgranate, – und schon sind Hunde out und Neo-Nazis in. Die Schuldigen waren bereits gefunden, bevor die Suche nach ihnen überhaupt beginnen konnte. Perfiderweise wird das, was später zu einer Hetzkampagne führt, in den Medien mit einer Frage losgetreten. – Haben Neonazis die Bombe gelegt? – Handelte es sich um einen ausländerfeindlichen Anschlag? – Die Frage wird von den Medien wie ein Ball hin- und hergeworfen und verselbständigt sich in Windeseile zur Behauptung. – Polizei und Staatsanwaltschaft, die von Anfang an vor voreiligen Schlußfolgerungen gewarnt und zur Besonnenheit gemahnt hatten, kommen später gar nicht mehr zu Wort. Die Frage wird zur Behauptung, die fama (lat. Gerücht) spricht das Urteil. – Die Schuldigen sind gefunden! Wer tatsächlich die Handgranate gezündet hat, ist Nebensache.
Hinter der güldenen Maske objektiven Berichtens grinst oft die Fratze des Lynchens.
Auf das Wirken der fama kann man sich verlassen. Das wissen natürlich unsere auf Populismus bedachten Politiker sehr gut. Folglich springen sie auf dieses Trittbrett nur allzu gerne. Eignet sich gerade dieses Thema hervorragend, jede sachliche Diskussion Keim zu ersticken und von den eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken. Man setzt ja alle Mittel des Staates für die Sicherheit der in- und ausländischen Mitbürger ein. Es findet sich auch keine bessere Tarnung für die Neigung paranoider Verfassungsorgane, möglichst alles und jeden unter Kontrolle zu bringen. Dabei wird allzu leicht übersehen, daß man hier unter dem Deckmantel der „wehrhaften Demokratie“ Pöbel gegen Pöbel hetzt, Intoleranz gegenüber Andersdenkenden übt und Pogromstimmung schürt.
Man lebt die eigene Herrschsucht ungeniert und ungehemmt aus, bekämpft aber lediglich das eigene Spiegelbild. Alle gerieren sich nur als Antifaschisten. Aber nicht nur im Wort Antifaschist steckt auch der Faschist. Allein die Verwendung der Vorsilbe „anti“ deutet auf eine spiegelsymmetrische Entsprechung hin. Wenn Materie und Antimaterie, die einander spiegelsymmetrisch entsprechen, aufeinandertreffen, vernichten sie sich gegenseitig. Die antimilitaristische DDR war von oben nach unten militärisch durchorganisiert. Nach ihrem Selbstverständnis war sie antifaschistisch, die alltägliche Freiheitsberaubung und Tyrannisierung ihrer Bürger trug dennoch eindeutig faschistoide Züge. Treffen Faschisten und Antifaschisten aufeinander, verhalten sie sich ähnlich wie Materie und Antimaterie; es gibt Zoff. Denn sowohl Faschisten als auch Antifaschisten verfügen über ein hohes Gewaltpotential, dem sie nur allzu gerne freien Lauf lassen.1 Auch der Antikommunismus, der sich gegen die Unterdrückung durch das faschistoide Antlitz des Kommunismus wandte, nahm seinerseits faschistoide Züge an. – Beständig biß sich die Katze so in den Schwanz, ein Teufelskreis eben.
Allerdings blieb das auch in Deutschland nicht ohne Folgen für die Grundfreiheiten der Bürger. Die Polarisierung zwischen den beiden Extremen „Antikommunismus“ und „Antifaschismus“ bewirkte eine Stabilisierung der Strukturen des politischen Establishments, das wir hier Bundesadel nennen. Die Geschichte lehrt, daß realer Faschismus und realer Kommunismus immer einhergegangen sind mit einem gewissen Missionseifer der Machtinhaber, aber auch deren Verfolgungswahn. Dieser tritt immer dann auf, wenn Zweifel hinsichtlich des eigenen Führungsanspruchs bestehen. Ein Herrscher oder eine Herrschaftsschicht, die sich im Einklang mit dem Volke befinden, sehen sich auch nicht durch das Volk oder Teile desselben bedroht. Eine Verfassung, die allgemein akzeptiert wird und deren Regeln von Parlament und Regierung eingehalten werden, braucht keinen Verfassungsschutz.
Unter diesem Aspekt wirkt der jetzt aufgenommene „Kampf“ gegen tatsächliche und vermeintliche Neonazis in der Tat als Bekämpfung des eigenen Spiegelbildes. Vor allem wird die „Bedrohung“ durch Rechtsradikale und deren angeblich „stillschweigende“ Duldung durch „weite Teile“ der Bevölkerung ins Groteske übersteigert. – Gerade das Märchen von der Duldung ist die genaue Spiegelung der Legende vom „Wählerwillen“. Bezieht man seine eigene Legitimation nämlich allein aus der Zustimmung eines verschwindend geringen Bruchteils der Bevölkerung und unterstellt man der Mehrheit deren Zustimmung, dann muß freilich das Schweigen der Mehrheit zu den Aufmärschen der Durchgeknallten ebenfalls als Zustimmung gewertet werden. Diese aber können in Wahrheit auf noch weniger Zustimmung in der Bevölkerung hoffen als unser Bundesadel.
Und selbstverständlich schickt man sich an, den Teufel mit Beelzebub auszutreiben: Verbot der NPD, verstärkte Überwachung durch die Behörden; selbst der Kanzler, im Zivilberuf Organ der Rechtspflege, fordert Richter auf, härtere Strafen zu verhängen. Als Organ der Exekutive hat er allenfalls das Recht, über die Justizminister der Länder auf die Staatsanwaltschaften Einfluß zu nehmen, in derartigen Fällen ein höheres Strafmaß zu beantragen. Was der Kanzler aber macht, ist glatte Mißachtung der Justiz.
Allenthalben schießen sie jetzt wie Pilz aus dem Boden, die Bündnisse gegen „rechte Gewalt“, als ob diese die Gewalt erfunden hätten. – Vergessen sind die Zeiten, da „Gewalt gegen Sachen“ zwar nicht legal, aber legitim war. Wir wissen, daß es mit einem kleinen Brandsatz in einem Frankfurter Kaufhaus anfing und in Mogadiscio endete. Die Geschichte der „RAF“ sollte stets eine Mahnung sein, was passiert, wenn der Staat die Grundbedürfnisse (Menschenrechte) seiner Bürger mißachtet.
– „Macht kaputt, was Euch kaputtmacht!“ „Wider die strukturelle Gewalt des Staates!“ – So haben sie einst skandiert, die, die jetzt die Staatsgewalt repräsentieren. Gewalt war die Reaktion auf einen Staat, der aus dem Dilemma zwischen römisch-katholischer Sexualfeindlichkeit und dem Bedürfnis weiter Teile des Volkes nach freier Partnerwahl nicht herauskam. Formal entzündete sich der Streit zwar an der Notstandsgesetzgebung, dennoch war Triebfeder das Gefühl, der Staat erfülle seine Aufgabe nicht. Der Staat war nicht für die Menschen da, er gängelte sie. Das ist auch heute so, schlimmer als damals. Nur sind die Rebellen von einst heute die Herrscher. – Aber keine guten.
Mit Zähnen und Klauen verteidigen sie das Asylrecht. Es sind dieselben, die die Freiheit des Artikel 5 des Grundgesetzes, sich aus allen frei zugänglichen Quellen informieren zu können, abschaffen wollen. Das Asylrecht war europäisch konzipiert; mit der Internationalisierung des Luftverkehrs konnte der Verfassungsgeber 1948 nicht rechnen. Bei der Abfassung des Artikel 5, der die Informationsfreiheit auf die „frei zugänglichen“ Quellen2 beschränkt, konnte er nicht voraussehen, daß 50 Jahre später via Internet alle, auch für „Staat“ und Moralapostel unerwünschte Quellen frei zugänglich sein würden. Da aber jeder Gedanke, jedes Wort, das auf dieser Welt gedacht und ausgesprochen wird, im Prinzip heute frei zugänglich ist, fehlt für ein Verbot der Verbreitung irgendwelchen Gedankenguts heute die verfassungsrechtliche Grundlage. Verfassung ist Verfassung, und die Meinungs- und Informationsfreiheit ist nicht weniger wert als das Asylrecht.
„Freiheit“, sagte Rosa Luxemburg, „ist immer die Freiheit des Andersdenkenden“. – „Die Gedanken sind frei;“ das sind die Worte Heinrich Heines. „Sire, geben Sie Gedankenfreiheit“, hat auch mal jemand gesagt, ich weiß nur nicht mehr, wer es war.
Wer vor diesem Hintergrund eine Hetzkampagne gegen „Rechts“ vom Zaune bricht, ist nicht besser, als die, die nach 1933 Davidssterne an jüdische Geschäfte geschmiert und „Juden raus“ geschrieen haben.
Ich sehe, wie sich Ihre Nackenhaare sträuben und höre Sie förmlich den Spruch herunterbeten, ich könne doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. – Schneiden Sie beide in der Mitte durch; – Sie werden sehen, wie erschreckend ähnlich sie einander sind!
Daß es auch ohne Repression des Andersdenkenden geht, zeigen England und Amerika. Fahren Sie mal hin, Sie finden Adolf Hilters „my struggle“ in jeder Bahnhofsbuchhandung. – Die Menschen dort sind auch nicht besser oder schlechter als die Deutschen, das brauchen Sie gar nicht zu denken. Sie sind nur gewohnt, tolerant mit der Intoleranz umzugehen und nicht beim geringsten Vorfall gleich den Untergang des christlichen Abendlandes zu beschwören.
„Die USA haben sich in den letzten Jahren zum virtuellen Aufmarschgebiet der rechten Szene entwickelt. Über verschiedene Webseiten bieten amerikanische Neo-Nazis Zugang zum europäischen Thule-Netz, in dem sich so ziemlich alles tummelt, was in Europa braunen Ideen anhängt. Auch die Propaganda der Revisionisten Ernst Zündel und Fred Leuchter findet hier preiswerte Verbreitung.
Anders als in Deutschland wird in den USA das Rede- und Organisationsrecht der rechten Gruppen nicht in Frage gestellt. Nach amerikanischem Verfassungsverständnis genießt das Recht auf Rede- und Meinungsfreiheit allerhöchsten Schutz. Präsident Bill Clinton versichert in der Diskussion um die mit den Republikanern umstrittene >Hate-Crime< – Gesetzgebung deshalb auch nachdrücklich, >daß die freie Rede nicht bedroht ist. Diese Gesetze strafen gewalttätige Aktionen, nicht Überzeugungen und Gedanken<.
Während verbale Ausfälle hingenommen werden, verläuft die Grenze der staatlichen Einmischung dort, wo aus der Propaganda Gewalt hervorgeht. Präsident Bill Clinton und der Senat wollen das Vorgehen der Sicherheitsbehörden besser aufeinander abstimmen. Die Republikaner haben Vorbehalte gegen die Gesetzgebung, weil sich fürchten, daß der Bundespolizei zu viel Macht eingeräumt wird.“ (T. Spang, Gesetze gegen US-Neonazis sind umstritten, RP 10.8.2000)
Aber bei uns ist das eben anders, da ist 10 Jahre nach der Wiedervereinigung die freiheitlich-demokratische Grundordnung erneut in Gefahr. Also holt die Staatsgewalt die große Fliegenklatsche heraus und schlägt wild um sich. Offensichtlich ohne Sinn und Verstand. Daß der Mensch analytische Fähigkeiten hat und davon vor dem Handeln Gebrauch machen sollte, das scheint sich in Bundesadelskreisen noch nicht herumgesprochen zu haben.
Mit der unverblümten Forderung, „Rechte“ zu entlassen, mit der Kündigung von Konten der NPD mehren sich die Anzeichen, daß diesem unserem Lande ein Stimmung droht, die angesichts der deutschen Gründlichkeit die McCarthy – Ära der USA in den Schatten stellen wird.
Das Arbeitsministerium will einen Musterbrief an alle Unternehmen schicken, der über die gesetzlichen Möglichkeiten der fristlosen Kündigung von Neonazis informiert. Außerdem wird ab 1. September die Hotline 01805 23 45 66 eingerichtet, unter der die Bürger den Bundesgrenzschutz über rechtsextreme Aktivitäten informieren können. (NGZ 26.8.2000)