Hamburger Karneval

Februar 25, 2008 by Gerhard Altenhoff

Maildownload von “”Das Gesetz ist anzuwenden” - Ja welches denn?”

Von: der.souveraen@deutschland.ms

An: ole.vonbeust@sk.hamburg.de

Datum: 06.02.08 00:04:40

Betreff: “Das Gesetz ist anzuwenden” - Ja welches denn?

Inhalt: Received: from [78.48.73.100] by freemailng5302.web.de with HTTP; Wed, 06 Feb 2008 00:04:40 +0100 Date: Wed, 06 Feb 2008 00:04:40 +0100 Message-Id: 815119439@web.de

Lieber Ole von Beust,

der Karneval ist vorüber, der politische Aschermittwoch hat begonnen. Der politische Kater wird sich vermutlich kaum mit Aspirin plus C oder Alka Seltzer vertreiben lassen: Ich darf Ole von Beust zitieren: “das Gesetz ist auch mit den Stimmen der SPD verabschiedet worden, es ist daher anzuwenden”. – Das Zitat bezieht sich freilich “nur” auf das Anti-Raucher-Gesetz, das der Ole von Beust angewendet wissen will. Aber auch der Ole von Beust kann sich nicht aussuchen, welches der Gesetze, die “auch mit den Stimmen der SPD verabschiedet wurden”, zur Anwendung gelangen oder eben nicht gelangen. Aufgrund der Einheitlichkeit und Verbindlichkeit aller Gesetze in einem Rechtsstaat muß sich dieses Zitat und der Wille des Ole von Beust daher vor allem auch auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beziehen. Nun bestimmt seit dem 23. Mai des Jahres 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in seinem Artikel 33, daß alle Deutschen in allen Ländern die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben. – Das ist der Inhalt des Absatz 1 des genannten Artikels. In seinem Absatz 2 legt der Artikel 33 des Grundgesetzes fest, daß jeder Deutsche nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat. “Unter „öffentliches Amt” im Sinne des Art. 33 Abs. 2 gehören alle haupt-und nebenberuflichen Funktionen einschließlich ehrenamtlicher Tätigkeiten in Bund, Ländern, Gemeinden und bei den Juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Beispiel: Die Mitgliedschaft in Parteien, die das BVerfG gem. Art. 21 Abs. 2 für verfassungswidrig erklärt hat, ist mit der gebotenen Verfassungstreue unvereinbar. Auch wer Mitglied in einer nicht verbotenen Partei ist, die eindeutig und zweifelsfrei verfassungswidrige Ziele verfolgt, erweckt begründete Zweifel, ob er stets bereit ist, sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzusetzen.” (Peter Schade, Grundgesetz mit Kommentierung, Art. 33, Regensburg 2006) “Der Abs. 2 ist eine klare Absage der Ämterpatronage, der parteilichen Bevorzugung und jeder Art von Quotenregelung. Die verbreitete Praxis der Besetzung von Ämtern nach Parteizugehörigkeit steht in eindeutigem Widerspruch zur Verfassung.” (Schade, aaO) Der Ole von Beust läßt im Hamburger Wahlkampf für sich werben, freilich nur von “Ministerpräsidenten” und Parteifreunden, die ihm genehm sind und nicht “schaden” könne, wie etwa Roland Koch. Dabei übersieht des Ole von Beust, daß das “Wahlvolk” ihn gar nicht wählen kann. Erstens wird der Erste Bürgermeister nicht unmittelbar vom Volk gewählt, zweitens ist die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg kein “Wahlmännergremium”, daß der “Wählerwillen” zu vollziehen hätte, drittens hebt der Artikel 34 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg die beiden ersten Absätze des Artikels 33 des Grundgesetzes nicht auf. – Die Besetzung des Dienstpostens des Ersten Bürgermeisters kann daher rechtmäßig nur auf dem Weg erfolgen, den der Artikel 33 des Grundgesetzes als einzig gangbaren eröffnet. Somit ist auch die Stelle des Ersten Bürgermeisters/der Ersten Bürgermeisterin der Freien und Hansestadt Hamburg öffentlich auszuschreiben, damit sich jeder Deutsche für diesen Posten bewerben kann. So will es das Gesetz; und das Gesetz, das dieses will, ist der unmittelbare Wille des Inhabers der verfassunggebenden Gewalt. Und dieser ist ausweislich der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Volk. Daß das Grundgesetz seinerzeit vom Parlamentarischen Rat beschlossen wurde, hindert es nicht daran, diesbezüglich als unmittelbarer Volkswille zu gelten. Wie ich im Nievenheimer Manifest dargelegt habe, handelte der Parlamentarische Rat als Geschäftsführer ohne Auftrag und im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag. Auch ein Ole von Beust wird einsehen wollen, daß Personen, die auf der einen Seite die Anwendung von Gesetzen verlangen, die auf ihrem eigenen Mist gewachsen sind und unter dem Deckmantel des “Gesundheitsschutzes” nichts anderes bezwecken, als andere Erwachsene unzulässig zu bevormunden, die auf der anderen Seite aber die fundamentalen Spielregeln des Zusammenlebens nicht achten wollen, für den Posten eines Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg persönlich nicht geeignet sind. Auch der Ole von Beust mißachtet den klaren Verfassungsauftrag des Artikels 33 GG. Nicht nur das, wie seine “Kolleginnen und Kollegen” in Bund, Ländern und Gemeinden, stemmt er sich aktiv gegen die eindeutigen und unmißverständlichen Vorgaben des Grundgesetzes. – Auch der Ole von Beust wird einsehen wollen, daß Personen, die sich so evident als Gegner des Grundgesetzes outen, die persönliche Eignung für die Stelle des Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg fehlt. Warum, so wird man fragen dürfen, kandidieren Sie überhaupt? – Ihre Bewerbung auf die allfällige Ausschreibung durch die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg dürfte aus den o.g. Gründen schon wegen fehlender Eignung für die Bekleidung des Amtes unter den Tisch fallen!

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Altenhoff

Abwechslung für “Dittsche”: McJawelli mit Pommes

Februar 25, 2008 by Gerhard Altenhoff

Wenn Sie demnächst in einem Restaurant der US-Spitzengastronomie einkehren, bestellen Sie sich einfach einmal einen McJawelli, am besten To Go. Sie erhalten für teuer Geld einen wunderschönen, nach oben offenen Pappbecher voll heißer Luft.

Wegen seiner berauschenden Wirkung ist McJawelli das Standard-Dopingmittel unserer “Elite” in Politik und Wirtschaft:

>>Wie rühmlich es ist für einen Fürsten, die Treue zu halten und redlich, ohne Falsch zu leben, sieht jeder ein. Nichtsdestoweniger lehrt die Erfahrung, daß gerade in unseren Tagen die Fürsten Großes ausgerichtet haben, die es mit der Treue nicht genau nahmen und es verstanden, durch List die Menschen zu umgarnen; und schließlich haben sie die Oberhand gewonnen über die, welche es mit der Redlichkeit hielten. Man muß nämlich wissen, daß es zweierlei Waffen gibt: die des Rechts und die der Gewalt. Jene sind dem Menschen eigentümlich, diese den Tieren. Aber da die ersten oft nicht ausreichen, muß man gelegentlich zu den ändern greifen. Deshalb muß ein Fürst verstehen, gleicherweise die Rolle des Tieres und des Menschen durchzuführen [...] Es ist nicht nötig, daß ein Fürst alle aufgezählten Tugenden besitzt, wohl aber, daß er sie zu besitzen scheint. Ja, ich wage zu behaupten, daß sie schädlich sind, wenn man sie besitzt und stets ausübt, und nützlich, wenn man sie zur Schau trägt-. So muß der Fürst Milde, Redlichkeit, Treue, Menschlichkeit und Frömmigkeit zur Schau tragen und besitzen, aber, wenn es nötig ist, imstande sein, sie in ihr Gegenteil zu verkehren. Deshalb muß er verstehen, sich zu drehen und zu wenden nach dem Winde und den Wechselfällen des Glücks, und am Guten festhalten, soweit es möglich ist, aber im Notfall vor dem Schlechten nicht zurückschrecken [...] Zudem beurteilt man die Taten der meisten Menschen, und insbesondere der Fürsten, die keinen Richter über sich haben, nach dem Erfolg. Ein Fürst braucht nur zu siegen und seine Herrschaft zu behaupten, so werden die Mittel dazu stets für ehrenvoll gelten.

[Als Beispiele nannte Machiavelli Papst Alexander VI. Borgia, der „die Welt von dieser Seite vorzüglich kannte", und Ferdinand den Katholischen von Spanien.]<<

N. Machiavelli. Der Fürst „Il principe”, entstanden 1513. gedruckt 1532; deutsche Erstveröffentlichung 1841. (Klassiker der Politik, Bd. 8), Berlin 1923, Auszug aus Kapitel 18. (Zitiert nach Michael Fuhs, Herrschaftsformen der frühen Neuzeit, Freiburg/Würzburg 1978)

Man braucht sich nur die Stellungnahmen der Mitglieder unseres Bundeshochadels nach den Wahlen in Hessen, Niedersachsen und Hamburg anzuhören, um unschwer festzustellen, daß allüberall die McJawelli-Junkies am Werk sind.

Eine Lüge jagt die nächste. Dem Grunde nach ist das nicht neu, aber bedauerlich ist es schon, wenn Rechtswissenschaftler Selbstapokalypse (Apokalypse = Entschleierung) betreiben.

Man sollte doch meinen, daß einer, dem man die Befähigung zum Richteramt zugesprochen hat, sich auch so verhält, wie man es von einem Richter erwartet. Immerhin erwartet der Richter, daß man vor ihm die Wahrheit sagt, also muß er auch selbst der Wahrheit verpflichtet sein. - Aber weit gefehlt. Die Herren Advokaten Koch, Wulff und von Beust benehmen sich wie die “Fachanwälte für Rechtsbeugung”:

Sie können getrost davon ausgehen, daß die genannten Herren den Unterschied zwischen einer Wahl und einer Abstimmung kennen. Bei einer Wahl geht es um Personen, bei einer Abstimmung um eine Sachentscheidung.

Vor gut und gern fünf Jahren eröffnete der als Bundesarbeits- und Sozialminister bekannte Olaf Scholz mit dem Satz, die SPD müsse die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern, die “Luftschlacht in den Kinderzimmern”. – In dem Film “Luftschlacht um England” gibt es einen wunderbaren Dialog, der die Begriffsverwirrung, derer sich die genannten Herren gern bedienen, zeigt, aber auch auflöst:

“Lieutenant Harvey, Gasmaskenbehälter sind Gasmaskenbehälter! – und keine Schminkkoffer!”

So gehört in jedes Kinderzimmer der Warnhinweis, daß Wahlen eben Wahlen sind und keine Volksabstimmungen über Parteiprogramme.

Die Wahlen beziehen sich auch nicht auf die “Spitzenkandidaten” von dahergelaufenen Parteien. Von den jeweiligen Landesverfassungen und dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist der Erklärungsinhalt der “abgegeben” Wählerstimme eindeutig festgelegt: Er bezieht sich nur auf den jeweiligen “Wahlkreiskandidaten”, zeitigt also keine Folgewirkung im Hinblick auf die Wahl von Ministerpräsidenten oder Bundeskanzlern; denn das Grundgesetz hat das “freie Mandat” dazwischengeschoben. Danach sind die Abgeordneten der Parlamente “Vertreter des ganzen Volkes und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen” (Art. 38 Abs. 1 GG).

All die wunderschönen Erklärungen über “Wählervoten”, “Wahlsieger” und “Wähleraufträge” liegen damit zumindest neben dem klaren Willen des Grundgesetzes. Was aber neben dem Grundgesetz liegt, läuft ihm zuwider, es ist schlicht und ergreifend verfassungswidrig.

Damit haben sich sowohl Koch als auch Wulff und der von Beust als Verfassungsfeinde geoutet. Darin unterscheiden sie sich nicht von den Spitzenfunktionären ihrer jeweiligen Parteien, aber auch nicht von den jeweiligen “politischen Gegnern” und potentiellen “Koalitionspartnern”.

Gemäß Artikel 21 Absatz 1 GG “wirken die politischen Parteien bei der Willensbildung des Volkes mit”. Damit hat es sich dann auch, denn daß die politischen Parteien bei der Vergabe öffentlicher Ämter ein Mitsprache- bzw. Mitbestimmungsrecht hätten, davon ist in Art. 21 GG gerade nicht die Rede.

Es wird viel gezetert über die “Verschiebung der Parteienlandschaft”, über “Unregierbarkeit” und, und und… All das Gegacker ist unnötig, wenn man so verfährt, wie das Grundgesetz es in Artikel 33 Absatz 2 indirekt vorschreibt: die zu besetzenden Ämter sind öffentlich auszuschreiben.

Eine verfassungskonforme Besetzung der Ministerpräsidentenämter dürfte den o.g. Herren nun gar nicht schmecken. Sie sind schließlich den “furchtbaren Juristen” zuzurechnen.

Der “furchtbare Jurist” pocht auf die Einhaltung eines Gesetzes, wenn es ihm tunlich erscheint oder ihm nützt. Wenn dasselbe Gesetz sich gegen ihn kehren sollte, hat er kein Unrechtsbewußtsein (Filbinger-Effekt: Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein)

Weil die Universitäten zu etwa 99% “furchtbare Juristen” ausstoßen, wird es wahrscheinlich unumgänglich sein, diesen im Rahmen der Schaffung einer Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes jeden Paragraphen einzeln unter dem Sattel wegzuschießen.

Unsere McJawelli-Juinkies könnten sich freilich in den “freien Medien” nicht so aufplustern, wenn nicht die deutsche Journaille sich so verhielte, wie Ernst Moritz Arndt es beschrieben hat, und wie es anläßlich jeder Fußballwelt- oder Europameisterschaft automatenhaft sichtbar wird:

“Geht es ihnen glücklich und siegreich, so beweisen sie sogleich, Sieg und Glück könne nicht lange bleiben, also herrsche der Wechsel aller irdischen Dinge; geht es ihnen unglücklich und knechtisch, so erinnern sie, welche Tugenden das Unglück entwickele, und wie fromm und demütig die Knechtschaft mache; kurz, für alle Farben und Gestalten, für alle Verschiedenheiten und alle Ähnlichkeiten immer Entschuldigungen, Verschönerungen, Beleuchtungen und Ansichten, die bemänteln, erklären, deuteln und drehen, was alle andere Sterbliche als Glück oder Unglück, Tugend oder Laster geradezu segnen oder verfluchen. Ja kommt der schwarze Teufel aus der Hölle und sagt ihnen: Ich will euer gnädiger Herr und Kaiser von Deutschland sein, sie haben die nächste Stunde den Stammbaum fertig, worin sie sein Recht zum deutschen Thron und die angeborene Milde und Gerechtigkeit seines Gemüts beweisen, und worin sie dartun, er sein von weisen Eltern geboren, zeige schon weiße Flecke und Streifen an seinem Leibe und werde zur Freude seiner glückseligen Untertanen binnen kurzem ganz weiß sein.

Höhne und verspotte ich? Nein, wahrlich nicht; so ist nicht die Empfindung meines Herzens und das Gefühl der Zeit, worin wir leben. Unsere Nichtigkeit und Dummheit ist so groß, wir rühmen uns unserer Väter und ihrer Art und Tugend; aber solches war bei unseren Vätern nicht und konnte ihnen nimmer widerfahren, weil sie Gott und die Liebe im Herzen trugen.

So elendig und dumm sie die meisten derjenigen, die sich zu Deutern und Verkündigern der Zeit aufwerfen und das arme Volk zweifelhaft, zaghaft und verwirrt machen. Aber viele sind auch Bösewichter und Buben, die aus bewußter Ehrsucht und Eigennutz, aus Furcht und Schmeichelei das Schlechteste und Schändlichste predigen und das Grausamste und Tyrannischeste entschuldigen und, was alle edle und freie Völker vom Anbeginn der Welt verflucht und verabscheut haben, zum Segen und Heil der Zeitgenossen deuten wollen.” (Ernst Moritz Arndt, Geist der Zeit III, 3. Was müssen die Deutschen jetzt tun?)

 

Arndts Frage läßt sich mit einem kurzen Satz beantworten: Eine Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes schreiben und verabschieden.

 

 

 

Hessen und Niedersachsen: Wählt “UNGÜLTIG”!

Januar 25, 2008 by Gerhard Altenhoff

Der brave Bürger wählt “ungültig”!

Auch für Hessen und Niedersachsen gilt der Inhalt der Mail, die ich vor der NRW-Wahl 2005 an “meinen” Wahlkreisabgeordneten” der SPD geschickt ahtte

Am 22. Mai 2005 wählt Nordrhein-Westfalen. Aber wen wählt NRW? – Den Steinbrück und seine Sozis? – Oder den Rüttgers und seinen Rüttgers Club?

Keinen von beiden! „Der Wähler“ in NRW hat im Losbudenverfahren die „freie Auswahl“ zwischen Teufel, Beelzebub, Satan und dem Leibhaftigen. Die übrigen Parteien lassen sich unter den Begriff Luzifer subsumieren. Bezüglich der jüngsten Duelle der „Spitzenkandidaten“ von SPD und CDU habe ich mir erlaubt, eine Mail an „meinen“ Wahlkreiskandidaten der SPD zu schicken:

„Lieber Edmund Feuster,

Tag für Tag führt mich mein Weg an Deinem Wahlplakat am Ortseingang von Dormagen-Gohr vorbei. Jetzt mußt Du mir aber einmal etwas erklären, aber bitte so, als wäre ich vier Jahr alt:

Am Dienstag, dem 16.5.2005 zeigten die Rheinische Post und ihr Ableger für den Kreis Neuss, die NGZ, ein Bild von Lucky Luke, der sich mit seinem Schatten duellierte. Das fand ich doch recht merkwürdig. Und so muß ich mich fragen, ob das „Duell“ zwischen Steinbrück und Rüttgers nicht vielleicht doch nur der Kampf gegen das jeweilige Spiegelbild ist. – Aber das ist nicht meine Frage.

Denn ich war erstaunt, daß diesem „Duell“ auch von meiner Heimatzeitung eine Beachtung geschenkt wird, die ihm einfach nicht zukommt, denn einige Seiten weiter schreibt die NGZ, ich hätte am kommenden Sonntag nur eine Stimme, die ich auf dem Wahlzettel abgeben könnte. Am Sonntag könnte ich, selbst wenn ich wollte, Peer Steinbrück nicht wählen, denn der kandidiert im Gegensatz zu Dir nicht in meinem Wahlkreis.

Ich kann ihn nicht wählen. Aber wieso werde ich dann durch eine halbseitige Anzeige auf Seite A8 der NGZ aufgefordert, Peer Steinbrück zu wählen? - Sie kennen die Anzeige nicht? Auch gut, denn ich habe sie –freilich ein wenig realtitätsnäher umgestaltet – im Anhang beigefügt.

Entweder hat Ihre Partei keine Ahnung von den verfassungsrechtlichen Gegebenheiten in diesem unserem Lande, oder es wird ungeniert Propaganda betrieben, wie sie eigentlich nur totalitären Regimen zugeschrieben wird.

Nun will ich niemandem unterstellen, er täusche den „Wähler“, der identisch ist mit dem „Steuerzahler“, der wiederum identisch ist mit dem „Souverän“ in einer Demokratie.

Daraus folgt, daß es nur eine Erklärung für Veranstaltungen wie das „Duell“ geben kann: Diejenigen, die sich dem Souverän andienen, ich in den nächsten fünf Jahren zu „vertreten“, haben von Tuten und Blasen keine Ahnung. Tertium non datur.

Und, lieber Edmund Feuster, wem gegenüber „vertritt“ die „Volksvertretung“ das Volk denn überhaupt?

Ich habe da so ein Büchlein, da steht „Bürgerliches Gesetzbuch“ drauf. Im „Allgemeinen Teil“ befinden sich Regeln über die Stellvertretung. Und da ist auch geregelt, daß bei der Stellvertretung der Wille des Vertreters an die Stelle des Willens des Vertretenen tritt. Wenn ich am 22.5.2005 mein Kreuzchen auf den Wahlzettel mache, wähle ich damit einen „Stellvertreter“, der mich „vertreten“ soll, der also seinen Willen an die Stelle meines Willens setzen soll. In meinem Wahlkreis wären Sie das, weil die Parteihierarchie der SPD das so ausgekaspert hat. Ich weiß nicht gegen wen Sie mich „vertreten“ wollen. Das möchte ich nun gern einmal von Ihnen wissen.

Gebe ich Ihnen meine Stimme, und werden Sie dadurch zu meinem „Stellvertreter“, werden Sie behaupten, ich hätte Ihnen den Auftrag dazu erteilt. Gebe ich Ihnen meine Stimme nicht, dann werden Sie, sollte die Mehrheit der Stimmen im Wahlkreis auf Sie „entfallen“, - dann werden Sie sich auf einen anonymen Wählerauftrag“ berufen, wodurch ich, der auch ich der Souverän dieses unseres Landes bin, praktisch entmündigt. Das kann nicht sein!

Es stimmt alles hinten und vorne nicht. Noch vor fünf Jahren haben die Spitzenvertreter der Sozialdemokratie behauptet, der „Wähler“ hätte Rot-Grün damit beauftragt, unter der Führung von Wolfgang Clement eine Landesregierung zu bilden. Nur zwei Jahre später warf der Clement die Brocken hin und beging Fahnenflucht. Noch vor 60 Jahren wäre er dafür standrechtlich erschossen worden; - heute sitzt er als Wirtschafts- und Arbeitsminister ausgerechnet in Berlin und hat durch seine Fahnenflucht noch einen Pensionsanspruch „erworben“, den der Souverän dieses unseres Landes erfüllen soll! .- Machen Sie das einmal „Otto-Normal-Hartz-IV-Empfänger“ klar!

Ersparen Sie sich unnötige Arbeit: versuchen Sie erst gar nicht, mir das klarmachen zu wollen, Das wird Ihnen nicht gelingen, und alles, was Sie äußern, wird so unbarmherzig gegen Sie verwendet werden, wie der Leichenkeller der Miß Merkel, den Sie im Internet finden. Auch diese Mail werden Sie im Internet finden. Wo, das überlasse ich Ihnen und Google.

Mit freundlichen Grüßen“

Vor 10 Jahren erschien im Stadtanzeiger Bergen/Rügen folgender Leserbrief:

„,Quo usque tandem abutere, Catilina, patientia nostra?” - „Wie lange noch willst du, Catilina, unsere Geduld miß-brauchen?” - Mit diesen Worten eröffnete Marcus Tullius Cicero sein erstes Plädoyer gegen den Verschwörer Catilina. Meines Erachtens bedroht die Geldverschwendung in den neues Bundesländern den Bestand der Republik in höherem Maße als die catilinarische Verschwörung die res publica Roms. Nachdem der Spiegel als erster realistische Zahlen auf den Tisch gelegt hatte, wiegelten die Damen und Herren Politiker prompt ab. Wortgewaltig zogen sie die angebliche Unerfahrenheit ostdeutscher Kommunalpolitiker zur Rechtfertigung heran und böse „Wessis”, die diese Fehlinvestitionen aufgeschwatzt hätten. Das mag im Einzelfall wohl vorgekommen sein, ändert aber nichts an dem Gründsatz, daß die Plünderung öffentlicher Kassen im Osten methodisch durchgeführt wird.

Ministerpräsident Bernd Seite aus Mecklenburg- Vorpommern wandte sich in der Sendung „Heute-Journal” am 13. Februar 1995 gegen die Schlaumeier mit den. Worten, die Pathologen seien immer die klügsten. Sie treten bekanntlich erst in Aktion, wenn der Patient das Zeitliche gesegnet hat. Gesegnet sind bekanntlich auch die geistig Armen, aber verflucht seien die Pharisäer, die da inwendiq voller Unrat sind:

Mein lieber Parteifreund Seite, dazu gehörst auch Du!

Ich würde meinen Mund nicht so voll nehmen, könnte ich nicht belegen, daß die Seilschaften, die auf der Insel Rügen Klaus Störtebeker nacheifern, sowohl bis in die Kabinette Kohl und Seite als auch in die Führungsspitze der CDU hineinreichen. Auch Dein Erzrivale und Wirtschaftsminister Ringstorff, der voller Selbstgerechtigkeit mit dem Finger auf die bö sen Wessis zeigt, schwieg, als er noch Führer der Opposition war. Ich bin dabei, die denkwürdigen Ereignisse auf der Insel Rügen, die unermüdlich Steuergroschen auffressen und die letztlich von der Landesregierung geduldet werden, im Rahmen eines Buches nie- ; darzulegen. Ich habe es vorläufig „Die Arkona-Seuche - der langsame Tod der l Republik” tituliert.

Um im Bild zu bleiben: Ich mußte mich der Pathologie verschreiben, weil Rügener Kommunalpolitiker bittere Pillen nicht schlucken mochten. Allen voran unser Parteifreund Klaus Eckfeldt, ehmals Landrat auf Rügen. Bevor er als Mitstreiter Mielkes aufflog, bewährte sich dieser Funktionär Deines Landes mehrfach als verlogener Denunziant. - Hochbezahlt aus den vollen Taschen des Steuerzahlers.

Wir, die wir gemahnt hatten; wir, die wir uns bemüht hatten, den Schaden für die öffentlichen Haushalte zu begrenzen und den Herren Kommunalpolitikern auf die Finger zu klopfen, wurden zuerst verlacht, dann verfemt und verfolgt und - soweit das möglich war - gefeuert. Deine Regierung fand das auch noch in Ordnung. Von meinem persönlichen Schaden, den mir der Rufmord Deines und meines Parteifreundes Eckfeldt eingetragen hat, will ich gar nicht reden. Das sind z.Zt. nur rund DM 250.000,—; - Peantus also. Du kannst doch nicht ernsthaft behaupten, Du wüßtest nicht, was in Deinem Lande vorgeht. Weißt Du nicht, daß unsere Parteifreundin Andrea Köster, ihres Zeichens Bürgermeisterin von Bergen / Rügen, immer noch eifrig versucht, die Pressefreiheit in Bergen abzuschaffen? - Natürlich auf Kosten des Steuerzahlers. Konnte, wollte oder durfte Dein Rechnungshof nicht erkennen, daß auf Rügen Gemeindehaushaltsverordnung und Kommunalprüfungsgesetz weniger Beachtung finden als ein Parkverbotsschild? Vor gut drei Jahren rieb ich mir fragend die Augen, weshalb Deine Staatsanwälte meinen armen Kollegen Graf Lambsdorff zu einem Rechtfertigungsgrund umfunktioniert hatten - für einen Griff Eckfeldts in die „Portokasse”! Langsam wundere ich mich über gar nichts mehr. Die brennenden Häuser in Rostock waren zweifellos ein Fanal; ein Zeichen für die Unfähigkeit und auch Unwilligkeit, der bundesdeutschen Rechtsordnung zum Durchbruch zu verhelfen. Leider, so muß ich feststellen, waren die Rostocker Ereignisse vergleichsweise harmlos. Daß Du Dich nicht schämst, die gleiche Luft zu atmen wie anständige Leute. Daß Du nicht puterrot anläufst, wenn der Steuerzahler Dir Dein Gehalt und Deine Diäten in die Hand drückt. Über dieses Thema debattierte auch der Bundestag sehr heftig. Mehr als ein Spiegelfechten war das aber nicht; weiß doch das politische Bonn schon lange, daß das Schiff aus dem Ruder gelaufen ist. Jetzt wird bei den „Wessis” wieder an das schlechte Gewissen appelliert und den „Ossis” weiter Geld überwiesen, das ohnehin großteils nicht dahin gelangt, wo es hin soll. Der „gemeine Betonkopf” (zool. Homo cranii betonense) wird schon dafür sorgen.

In Anlehnung an meinen berühmten Kollegen Marcus Tullius frage ich daher: Wie lange noch, Ihr Politiker, wollt Ihr den Steuerzahler verarschen?

G. Altenhoff“

Ich wiederhole die Frage und stelle sie ein wenig anders: Weil lange noch, Ihr Politiker, wollt Ihr den Souverän verarschen. „Fernsehduelle“ von „Spitzenkandidaten“ sind Propaganda Goebbelsscher Qualität. Das „Wählervotum“ oder der „Wählerauftrag“ sind nicht mehr Wert als die „Vorsehung“, die bekanntlich den Nazis die Macht gesichert hat.

Am 29.9.2002 behauptete der real existierende Bundeskanzler doch tatsächlich:

„Sozialdemokraten und Bündnis 90/Die Grünen haben am 22. September von den Wählerinnen und Wählern den Auftrag zur weiteren sozialen und ökologischen Erneuerung Deutschlands erhalten. Den Auftrag, Gemeinsinn und Verantwortungsbereitschaft zu stärken, Solidität und Solidarität zu organisieren. Diesen Auftrag werden wir erfüllen. Die Menschen in Deutschland wissen, dass wir in wirtschaftlich schwierigen Zeiten leben. Sie wissen um die Gefahren durch internationalen Terrorismus und regionale Konflikte, die unsere Sicherheit und unseren Wohlstand bedrohen. Sie wissen, dass der veränderte Altersaufbau unserer Bevölkerung und der Wandel im Erwerbsleben uns zu weit reichenden Veränderungen bei den Systemen der sozialen Sicherung zwingen: zu Sparsamkeit, höherer Effizienz und größerer Gerechtigkeit. Aber sie haben sich ausdrücklich nicht dafür entschieden, den Sozialstaat abzuschaffen, wahllos Leistungen zu kürzen und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurückzudrehen. Sie haben der neuen Regierung keinen Auftrag erteilt, blindlings weitere Schulden zu machen oder die Interessen von Gruppen und Verbänden über das Gemeinwohl zu stellen. Wir wissen um den Wählerauftrag: Wir übernehmen Verantwortung für das Ganze.“

Um den Kinderbuchautor Janosch zu zitieren: „Das war gelogen, klar, wir wissen das.“

 - Genauso gelogen wie das Procedere, das im Jahre 2000 zur „Regierungsbildung in NRW führte:

Erinnern Sie sich an das von mir beanstandete Wahlverfahren anläßlich der Europawahl? - Den Umstand, daß der Wähler bezüglich der von den Parteien aufgestellten Kandidaten lediglich die freie Auswahl hat, habe ich als „Losbudenverfahren“ bezeichnet. Nach demselben Muster wurden die Landtagswahlen in NRW durchgeführt. – Wir hatten die freie Auswahl.

Nun sind die Wahlen in Nordrhein-Westfalen gelaufen, die SPD und die Grünen haben „gewonnen“. Die Regierungsbildung ist abgeschlossen und stolz wird verkündet, man habe dem „Wählerauftrag“ Folge geleistet. Der Wähler habe die Parteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen beauftragt, miteinander einen Koalitionsvertrag abzuschließen und eine gemeinsame Regierung zu bilden. - Der Koalitionsvertrag wurde nach einigen Geburtswehen abgeschlossen; alles, was die Vertragsparteien nach der Wahl miteinander ausgekungelt hatten, wurde als dem Wählerwillen entsprechend verkauft. Die zuständigen Parteigremien der Koalitionsparteien segneten diese Vereinbarung ab, die Regierungsbildung in NRW konnte endlich anlaufen. – Da kann doch was nicht stimmen. So weit kann die Liebe des Souveräns zu seinen Repräsentanten nun wirklich nicht reichen; denn der Inhalt der Koalitionsvereinbarung war nämlich dem Wähler vor der Wahl nicht bekannt. Und daß die Parteien im nachhinein den Wählerwillen repräsentieren könnten, das finde ich in keiner Verfassung dieser Republik niedergelegt. Die Möglichkeit einer Verfassungsänderung durch Parteienbrauch ist mir bislang auch unbekannt. Vielleicht habe ich aber auch nur die entsprechende Vorlesung versäumt. - Kann ja sein.

Aber nehmen wir den „Wählerwillen“ einmal unter die Lupe: Rund 56% der Wähler hatten ihre Stimme abgegeben. Rund 7% davon haben sich für die Grünen entschieden. Der Rest der Wahlberechtigten hat den Grünen eine klare Absage erteilt. - Dennoch geht die Firma Bärbel Höhn & Co hin und maßt sich an, den Menschen im Lande Vorschriften machen zu wollen, weil diese das so gewollt hätten.

Obgleich anonym, ist die Wählerstimme eine rechtsverbindliche Willenserklärung. Mit ihr entscheidet der Souverän rechtsverbindlich über die Zusammensetzung seiner Vertretung für die kommende Legislaturperiode. Man kann daher unter diesem Aspekt die Kandidaturen für ein Abgeordnetenmandate als ebenso rechtsverbindliche Angebote auffassen. Aus gutem Grunde gibt es im deutschen Recht den Grundsatz, daß das Schweigen auf ein rechtsverbindliches Angebot einem klaren „Nein!“ gleichkommt. Diesen Grundsatz setzen auch Grundgesetz und die Länderverfassungen stillschweigend voraus, denn sonst hätte es für Wahlen eine abweichende Regelung getroffen.

7% von 56% der Wahlberechtigten haben den Grünen ihre Stimme gegeben. 49% der Wahlberechtigten haben mit dem Stimmzettel den Grünen eine Absage erteilt. Die Fraktion der Nichtwähler, immerhin 44% der Wahlberechtigten, haben durch ihr Schweigen ebenfalls ihre Ablehnung gegenüber den Grünen zum Ausdruck gebracht. - Ergo haben rund 94% allein der Wahlberechtigten die Politik der Grünen abgelehnt. - Da die Jugend nicht wählen darf, schrumpft  die Zustimmung – bezogen auf die Gesamtbevölkerung – auf ein geradezu unbedeutendes Maß.

Daß damit die Legitimation für den Ministerpräsidenten Wolfgang Clement auf tönernen Füßen steht, versteht sich von selbst. Jedenfalls kann er sich zur Rechtfertigung seiner Handlungen und Unterlassungen nicht auf den „Wählerauftrag“ berufen. Die Mehrheit des Wahlvolkes hat er nicht hinter sich scharen können.

Wenn man das Wort „Wählerauftrag“ in den Mund nimmt, sollte man die Landesverfassung zumindest greifbar haben. Dort ist nämlich festgehalten, daß der Landtag einen Ministerpräsidenten wählt. Der tatsächliche „Auftrag“ des Wählers richtet sich an die Abgeordneten, einen Dummen zu finden, dem sie nach ihrer freien Überzeugung das Amt des Ministerpräsidenten anvertrauen können.

Die Regierungsbildung in Nordrhein-Westfalen bietet auch ein augenfälliges Beispiel dafür, daß in unserer Republik der Souverän nicht mehr Herr im eigenen Hause ist, weil die Parteien längst in verfassungswidriger Weise die Macht an sich gerissen haben.

Die Koalitionsvereinbarung hatten zwar Landesfürst Wolfgang und seine Umweltministerin Höhn ausgekaspert; die tatsächliche Zusammenarbeit der entsprechenden Parlamentarier und die Vergabe der Ämter und Posten war aber davon abhängig, daß die jeweiligen Parteien diese Vereinbarung absegneten. Ob und wie Parlament und Regierung arbeiten können, wurde dem Willen der Parteitage unterworfen. Was bedeutet das?

Damit haben die Verhandlungsführer unverhohlen die Rolle eines Vertreters ohne Vertretungsmacht übernommen, die ihnen einerseits gegenüber den Parteien nicht zukommt, andererseits dem tatsächlichen Wählerauftrag als Vertreter des ganzen Volkes zuwiderläuft. Denn wer als Vertreter ohne Vertretungsmacht auftritt, muß seine Handlungen vom „Geschäftsherrn“ absegnen lassen.

Legt man den tatsächlichen Geschehensablauf der nordrhein-westfälischen Regierungsbildung zugrunde, heißen die „Geschäftsherrn“ sowohl SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen. denn die Kohabitation zwischen Fürst Wolfgang und der grünen Babsi bedurfte der Genehmigung durch deren jeweilige Partei. Dieses Procedere mag der Verfassung der Republik Lummerland entsprechen, der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht es jedenfalls nicht, denn dort ist eben nicht niedergelegt, daß die Parteien im Lande das Sagen hätten. Ferner, das muß mit Nachdruck betont werden: aus dem eingangs erwähnten Zahlenspiel geht eindeutig hervor, daß der Souverän, verkörpert durch die Mehrheit der Wahlberechtigten, dem Fürsten Wolfgang eindeutig die Gefolgschaft verweigert hat. Sein dennoch wie selbstverständlich erhobener Anspruch auf das Amt des Ministerpräsidenten überschreitet damit die Grenze der Usurpation und offenbart die aristokratische und autokratische Einstellung zum Amt und zum formalen Souverän. Kann das noch als demokratische Führungsverantwortung bezeichnet werden?“ (G. Altenhoff, der Bundesadel, unv. Manuskript, 2000 )

Und nun wiederholt sich dasselbe Spiel, bzw. es wird sich nach dem „zweiundzwanzigsten Mai“ genauso wiederholen wie nach dem zweiundzwanzigsten September. – Vergessen? Der 22.9.2002 war der Tag der wiederholten „Machtergreifung“, die zur o.g. „Regierungserklärung“ führte.

Ob rot-grün oder schwarz-gelb: wer rechnerisch eine wie auch immer geartete „Mehrheit“ zustande bringt, wird den „Wählerauftrag“ für sich reklamieren. Wir kennen das aus Schleswig-Holstein. – Zu Heide Simonis bemerkte vor rund 2.500 Jahren ein chinesischer Philosoph:

Konfuzius sprach: „Diese ehrgeizigen Streber – wie kann man mit ihnen zusammenarbeiten?

Solange sie noch kein Amt haben, ist ihre einzige Sorge, eins zu erhalten.

Ist ihnen das gelungen, ist ihre Sorge, es wieder zu verlieren.

In ihrer Sorge, das Amt wieder verlieren zu können, sind sie zu allem fähig.“ (Gespräche XVII,15)Konfuzius als Hellseher!

– Das wäre doch auch für die Bild-Zeitung mal eine Schlagzeile.

Aber wegen der „Selbstverstürmerung“ der deutschen Medien ist nicht einmal das eine Schlagzeile.

Schröders Haarfarbe interessiert mich nicht. Steinbrücks Haarschnitt oder seine Krawatte interessieren mich auch nicht. Ob Rüttgers Rütgers Club oder Veuve Cliquot trinkt, auch das ist mir egal.

Wann endlich bekommen wir in Europa einmal Politiker, die „Politik“ machen. Politiker haben wir wie Sand am Meer, mehr als wir als Souverän bezahlen können. Aber „Politik“ macht nicht ein einziger von ihnen. – Sie werden fragen, warum nicht? – Die Antwort gibt wieder Konfuzius:

(Gespräche“ XIII, 3). (Der Schüler) Zi-lu sprach zu Konfuzius:

„Wenn Euch der Herrscher des Staates Wei die Regierung anvertraute – was würdet Ihr zuerst tun?“

Der Meister antwortete: „Unbedingt die Namen richtigstellen.“

Darauf Zi-lu: „Damit würdet Ihr beginnen? Das ist doch abwegig. Warum eine solche Richtigstellung der Namen?“

Der Meister entgegnete: „Wie ungebildet du doch bist, Zi-lu! Der Edle ist vorsichtig und zurückhaltend, wenn es um Dinge geht, die er nicht kennt.

Stimmen die Namen und Begriffe nicht, so ist die Sprache konfus. Ist die Sprache konfus, so entstehen Unordnung und Mißerfolg. Gibt es Unordnung und Mißerfolg, so geraten Anstand und gute Sitten in Verfall. Sind Anstand und gute Sitten in Frage gestellt, so gibt es keine gerechten Strafen mehr. Gibt es keine gerechten Strafen mehr, so weiß das Volk nicht, was es zu tun und was es lassen soll. Darum muß der Edle die Begriffe und Namen korrekt benutzen und auch richtig danach handeln können. Er geht mit seinen Worten niemals leichtfertig um.

Stellen wir den Namen und den Begriff einmal richtig: Politik ist das Organisieren der Erledigung von Gemeinschaftsaufgaben. Das führt zu der weiteren Frage, was Gemeinschaftsaufgaben sind. Die Antwort ist wiederum ganz einfach:; Gemeinschaftsaufgaben sind das, was zur Zeit noch unter „versicherbaren Risiken“ firmiert.

Wie sagte unser real existierender Kanzler doch so schön? – Basta!

Basta! – Immer noch wird die “fehlende Stimme” der “schweigenden Mehrheit” dem zugeschlagen, der die meisten der abgegebenen Wählerstimmen “auf sich vereinigt”: - Immer noch wird die “Wahl” mit einer Volksabstimmung darüber gleichgesetzt, welche Partei das Land in den nächsten Jahren “regieren” soll.

Außer der Schaffung einer Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes gibt es nur einen Weg, den Parteien den “Zugang zur Macht” zu verwehren:

UNGÜLTIG

wählen. Eine als ungültig abgegebene Stimme ist abgegeben und kann niemandem “zugeschlagen” werden. Vor allem kann sie nicht als “Wählervotum” herhalten für die Umgehung der Verfassung: offentliche-auschreibungmphessenmitbk.pdf

Häßliche Hessenwahl

Januar 21, 2008 by Gerhard Altenhoff

Die bevorstehende Landtagswahl in Hessen ist nicht deswegen häßlich, weil sich die Berufspolitiker wieder einmal nach allen Regeln der Kunst “beharken”. - Das ist doch so normal wie ein Trainerwechsel bei Bayern München.

Sie ist deswegen häßlich, weil die Demagogen aller Couleur wieder einmal behaupten, “der Wähler” würde seine Stimme für einen oder eine der “Spitzenkandidaten/innen” der politischen Parteien abgeben.

Auch im Bundesland Hessen gilt das Bonner Grundgesetz. Deswegen gibt es nur eine legale Möglichkeit, das Amt des Ministerpräsidenten zu vergeben. Und das ist die öffentliche Stellenausschreibung.

Alles andere ist als “Ämterpatronage” nicht nur verfassungswidrig, “Ämterpatronage” ist als Untreue nach § 266 des Strafgesetzbuches strafbar.

Wie die entsprechende Stellenausschreibung aussehen müßte, entnehmen sie bitte dem folgenden PDF Dokument:

offentliche-auschreibungmphessen.pdf

Als Heinz Haber und Hoimar von Ditfurth noch die “Fernsehprofessoren der Nation” waren, konnte man sich wenigstens darauf verlassen, daß deren Sachverhaltsdarstellungen Hand und Fuß hatten.

Bei dem “Fernsehprofessor”, der uns die “Geschichte” näherbringen soll, habe ich da so meine Zweifel. - vor allem deswegen, weil der Tom Cruise und Joseph Goebbels in einen Topf wirft.  - Offenbar hat Guido Knopp noch nicht bemerkt, wie sehr Goebbels’ Jupp auch in seinem Gehirn herumspukt (inderholle.jpg). Dem “Geschichtspapst” des deutschen Fernsehens ist nicht einmal aufgefallen, daß seit Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht eine einzige Präsidenten-, geschweige denn Kanzlerwahl, mit Artikel 33 des Grundgesetzes vereinbar war.

Ich sehe es ihm nicht nach, obwohl ich selbst, vom ersten Tage meines Studiums an gerechnet, rund 26 Jahre gebraucht habe, bis die Mauern der Propaganda in meinem Hirn zu bröckeln begannen. Bei jeder Wahl wurde nämlich mit Goebbelsscher Penetranz immer und immer wieder der Satz wiederholt:

“Um die höchsten Staatsämter bewirbt man sich nicht, man läßt sich dafür nominieren.”

Wie schrieb der berühmte Kinderbuchautor Janosch in seiner Erzählung “Guten Tag, kleines Schweinchen” so treffend:

“War gelogen, klar, wir wissen das!” 

Nur gut, daß wir als Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt diesem Spuk der Parteien mit dem Federstrich einer Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes ein baldiges Ende bereiten können. Denn im “Nievenheimer Manifest” ist festgestellt, daß die verfassungsgebende Gewalt nach wie vor und unübertragbar in den Händen des Volkes liegt. Die in der o.g. Ausschreibung verwendete Definition des Begriffs “Politik” ist gewissermaßen der “Anchorman” für eine de constitutione ferenda zu bildende Exekutive.

 

 

 

Merkel und die “Lizenz zum Sterben”

Januar 19, 2008 by Gerhard Altenhoff

Von: gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de

An: leserbriefe@spiegel.de

Datum: 19.01.08 00:21:56

Betreff: Sorry, falsche Taste: Spiegel-Titel “Der Anfang vom Untergang

Date: Sat, 19 Jan 2008 00:21:56 +0100

Message-Id: <806203466@web.de>

Liebes Spiegel-Team,

der “Herr Hitler” wurde seinerzeit vom Reichspräsidenten ernannt, weil dieser allein darüber entscheiden konnte, wen er zum “Kanzler” macht.

Das Bonner Grundgesetz hat diesem Procedere mit Artikel 33 GG theoretisch einen Riegel vorgschoben: Der Bundespräsident muß, bevor er dem Bundestag die in Frage kommenden Bewerber zur Wahl vorstellt, die Stelle des Bundeskanzlers öffentlich ausschreiben.

Praktische Konsequenz ist, daß die Wahl einer Frau Merkel durch den Bundestag gegen die Willen des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt verstößt und damit nichtig war. Ebenso nichtig war die Ernennung der Frau Merkel zur Bundeskanzlerin. - Aber nicht nur deswegen, es gibt da noch weitere, gewichtige Gründe.

So wiederholt sich der “Anfang vom Untergang” immer wieder, wenn man die grundlegenden Spielregeln menschlichen Zusammenlebens nicht beachtet.

 untergangspiegel.jpg

Ich habe mir erlaubt, Ihr Titelblatt ein wenig neu zu gestalten. Ferner habe ich, unter Vorwegnahme der künftigen Entwicklung, das Titelblatt für den zweiten Teil des Anfangs vom Untergang den verfassungskonformen Gegebenheiten angepaßt.

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Wer die Entsendung deutscher Truppen an die Wolga für etwas ganz anderes hält als die Entsendung einer Infanteriekompanie an den Hindukusch, der sei daran erinnert, daß erst jüngst eine erbitterte Debatte über die “aktive Sterbehilfe” geführt wurde. Dieselben Leute, die “Sterbewillige” am Sterben hindern wollen, stellen den Jungs des Jung die Lizenz zum Sterben aus

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Und er sei daran erinnert, daß die Frage, ob St. Pankratius in Nievenheim, damit also die Kirche im Dorf bleibt, sich qualitativ nicht von der Frage unterscheidet, ob “mer dä Dom en Kölle losse”. Es ist keine Frage des Prinzips, nur eine der Größenskala.

Wie schnell man einen rein größenmäßigen Unterschied mit einem prinzipiellen verwechseln kann, zeigt der Verlgeich einiger “Verfassungen” der Staaten, die das Tierreich bevölkern, mit unserem Bonner Grundgesetz. - Diese - etwas gewöhnungsbedürftige - “Rechtsvergleichung” führte am Ende zum “Nievenheimer Manifest“, das die Grundpositionen für eine deutsche Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes enthält.

Eine solche Verfassung dürfte “vorbildlich” für eine de constitutione ferenda überfällige Verfassung der Europäischen Union sein.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Altenhoff

Wenn es bei Roland Koch heißt: “Unsere Post ist da!”

Januar 14, 2008 by Gerhard Altenhoff

Von: gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de
An: r.koch@ltg-hessen.de

Datum: 15.01.08 00:27:15

Betreff: Verschärfung des Jugendstrafrechts

Date: Tue, 15 Jan 2008 00:27:15 +0100

Message-Id: <803961932@web.de>

Lieber Roland Koch,

alle Geister sind noch da, alle Geister alle…

vor allem die bösen (inderholle.jp). - Anders kann ich mir Ihren Fedlzug gegen “kriminelle Jugendliche” nicht vorstellen.

Selbstverständlich verhalten sich die “selbstgleichgeschalteten” Medien so, wie Goebbels es von ihnen per “Machtwort” verlangen würde.

Ein paar versprengte Juristen haben eine Resolution gegen die Verschärfung des Jugendstrafrechts unterschrieben. - Die gehören offensichtlich nicht zu den “furchtbaren Juristen”, auf die sich auch ein Roland Küchenbulle im Regelfall verlassen kann.

Wie dem auch sei, wenn der Roland Koch etwas gegen die ausufernde Gewalt unter Jugendlichen tun will, dann sollte er da anfangen, wo man bei der Lösung von Problemen gemeinhin anfängt: bei der Forschung. Der Roland Küchenbulle kann, bevor er weiterhin seinen Bullshit in die Medien absondert, mit seinen Forschungsarbeiten hier und jetzt anfangen:

Die Erziehung zum Schläger

Über die lebenslangen Folgen eines emotional unzureichenden elterlichen Verhaltens und speziell über seine ursächliche Bedeutung für die Aggressivität eines Kindes läßt sich manches aus Langzeitstudien entnehmen, wie sie im Norden des Bundesstaates New York an 870 Kindern durchgeführt wurden, die man vom achten bis zum dreißigsten Lebensjahr beobachtete.10 Die aggressivsten Kinder - diejenigen, die am schnellsten einen Streit anfingen und ihren Willen gewohnheitsmäßig mit Gewalt durchsetzten - brachen am ehesten die Schule ab und waren mit 30 Jahren wegen Gewaltverbrechen vorbestraft. Außerdem schienen sie ihre Neigung zur Gewalt weiterzugeben: Ihre Kinder waren in der Grundschule genau wie die Unruhestifter, die ihre straffällig gewordenen Eltern gewesen waren.

Aus der Art, wie Aggressivität von einer Generation zur anderen weitergegeben wird, kann man etwas lernen. Angeborene Neigungen einmal ausgeschlossen, verhielten sich die Unruhestifter als Erwachsene in einer Weise, die das Familienleben zu einer Schule der Aggression machte. Als Kinder hatten sie Eltern, die sie mit willkürlicher, unerbittlicher Strenge erzogen; als Erwachsene verhielten sie sich genauso, und zwar unabhängig davon, ob der Vater oder die Mutter in ihrer Kindheit als hochgradig aggressiv identifiziert worden war. Aus aggressiven kleinen Mädchen wurden Mütter, die genauso hart straften wie die aggressiven Jungen als Väter. Und abgesehen davon, daß sie ihre Kinder mit ausgesuchter Strenge bestraften, zeigten sie ansonsten kaum Interesse am Leben ihrer Kinder, ja, sie ignorierten sie weitgehend. So boten diese Eltern ihren Kindern ein lebendiges und gewalttätiges Beispiel der Aggressivität, ein Vorbild, das die Kinder in die Schule und auf den Spielplatz mitnahmen und dem sie ihr Leben lang folgten. Es war nicht unbedingt so, daß die Eltern böswillig waren oder nicht das Beste für ihre Kinder wollten; sie wiederholten vielmehr nur den Erziehungsstil, den ihre eigenen Eltern ihnen vorgelebt hatten.

Die Kinder erhielten nicht bloß dieses gewalttätige Vorbild, sie wurden außerdem willkürlich bestraft; waren die Eltern schlecht gelaunt, wurden sie streng bestraft, waren sie gut gelaunt, konnte es vorkommen, daß sie sich zu Hause schwere Körperverletzungen holten. Die Bestrafung hing also nicht so sehr davon ab, was das Kind getan hatte, sondern davon, wie die Eltern sich gerade fühlten. Das ist genau das Rezept, das bei Kindern das Gefühl erzeugt, wertlos und hilflos zu sein, und ein Gefühl, daß überall Gefahren lauern, die jederzeit zuschlagen können. Die kämpferische und herausfordernde Haltung, die diese Kinder gegenüber der Welt einnehmen, ist, auch wenn man sie mißbilligen muß, im Lichte der häuslichen Erfahrungen, von denen sie erzeugt wird, bis zu einem gewissen Grade verständlich. Wenn man allerdings sieht, wie früh diese entmutigenden Lektionen gelernt werden und wie grausam die Folgen für das Gefühlsleben des Kindes sein können, kann man den Mut verlieren.

Mißhandlung: die Vernichtung der Empathie

Im wilden Getiimmel der Kindertagesstätte streifte Martin, knapp zweieinhalb, ein kleines Mädchen, das unerklärlicherweise zu weinen begann. Martin griff nach ihrer Hand, doch als sie die Hand zurückzog, schlug Martin ihr auf den Arm.

Als ihre Tränen nicht versiegten, schaute Martin weg und schrie: »Hör auf damit! Hör auf damit!«, immer wieder, jedesmal schneller und lauter.

Martin machte dann einen erneuten Versuch, sie beruhigend zu tätscheln, doch wieder sträubte sie sich. Jetzt bleckte Martin seine Zähne wie ein knurrender Hund und zischte das schluchzende Mädchen an.

Ein weiteres Mal begann Martin, dem weinenden Mädchen auf die Schulter zu klopfen, doch die leichten Klapse verwandelten sich rasch in wütende Faustschläge, und obwohl das arme kleine Mädchen gellend schrie, schlug Martin unablässig auf sie ein.

Diese beunruhigende Szene zeigt, wie Mißhandlung - die wiederholte Erfahrung, von den Eltern nach Lust und Laune geschlagen zu werden - die natürliche Neigung des Kindes zur Empathie verbiegen kann.11 Martins sonderbare, geradezu brutale Reaktion auf den Kummer seiner Spielkameradin ist typisch für Kinder wie ihn, die seit der frühen Kindheit selbst Opfer von Schlägen und anderen körperlichen Mißhandlungen gewesen sind. Die Reaktion steht in völligem Gegensatz zu den bei Kindern üblichen mitfühlenden Bitten und Bemühungen, einen weinenden Spielkameraden zu trösten, die wir im 7. Kapitel besprochen haben. In Martins gewalttätiger Reaktion im Kindergarten könnten sich durchaus die Lektionen spiegeln, die er zu Hause gelernt hat, wenn er Tränen und Kummer zeigte: Auf Weinen wird zunächst mit einer kurzen tröstenden Geste reagiert, aber wenn er nicht aufhört, folgen böse Blicke und wütendes Geschrei, dann Schläge und schließlich regelrechte Prügel. Das Beunruhigendste ist wohl, daß es Martin an der einfachsten Empathie zu fehlen scheint, der instinktiven Einstellung der Aggression gegen jemanden, der verletzt ist. Er zeigt mit zweieinhalb Jahren im Ansatz die moralischen Impulse eines grausamen und sadistischen Rohlings.

Die Bösartigkeit, die Martin anstelle von Empathie zeigte, war typisch für Kinder wie ihn, die schon in diesem zarten Alter von schweren physischen und emotionalen Mißhandlungen im Elternhaus gezeichnet sind. Martin gehörte zu einer Gruppe von neun solchen mißhandelten Kindern zwischen ein und drei Jahren, die in seiner Tagesstätte zwei Stunden lang beobachtet wurden. Zum Vergleich beobachtete man neun andere Kinder, die ebenfalls aus ärmlichen, stark belasteten Familien stammten, aber nicht körperlich mißhandelt worden waren. Die beiden Gruppen reagierten völlig unterschiedlich, wenn ein anderes Kind sich weh getan hatte oder aufgeregt war. In 23 derartigen Fällen reagierten fünf der neun nicht mißhandelten Kinder auf den Kummer eines anderen mit Anteilnahme, Traurigkeit oder Empathie. Doch in den 27 Fällen, in denen die mißhandelten Kinder sich ebenso hätten verhalten können, zeigte keines auch nur die geringste Anteilnahme; statt dessen reagierten sie auf ein weinendes Kind mit Äußerungen von Furcht und Zorn oder, wie Martin, mit physischer Gewalt.

Ein mißhandeltes kleines Mädchen warf zum Beispiel einem anderen, das in Tränen ausgebrochen war, wütende, drohende Blicke zu. Der einjährige Thomas, auch eines der mißhandelten Kinder, erstarrte vor Angst, als er in der anderen Zimmerecke ein Kind weinen hörte; er saß vollkommen regungslos da, mit angsterfülltem Blick, starr aufgerichtet, und seine Spannung wuchs, als das Weinen nicht aufhörte - so als erwarte er, selbst angegriffen zu werden. Und die ebenfalls mißhandelte 28 Monate alte Kate war geradezu sadistisch: Sie nahm sich den kleineren Joey vor, trat ihn, daß er hinfiel, und als er dalag, schaute sie ihn zärtlich an und begann, ihm sanft auf den Rücken zu klopfen; dieses Klopfen verstärkte sich ohne Rücksicht auf sein Jammern zu immer heftigeren Schlägen. Sie schlug noch sechs- oder siebenmal auf ihn ein, bis er wegkrabbelte.

Natürlich behandeln diese Kinder andere so, wie sie selbst behandelt worden sind. Und die Gefühllosigkeit dieser Kinder ist bloß eine Verschärfung derjenigen, die man bei Kindern beobachtet, die von ihren Eltern ständig getadelt, bedroht und hart bestraft werden. Auch diese Kinder zeigen keine Anteilnahme, wenn Spielkameraden sich weh tun oder weinen; sie bilden offenbar das eine Ende eines Kontinuums der Gefühlskälte, das in der Brutalität der mißhandelten Kinder gipfelt. Im weiteren Leben ist zu erwarten, daß sie - als Gruppe genommen - kognitive Schwierigkeiten beim Lernen haben, aggressiv und unbeliebt bei ihren Altersgenossen sind (kein Wunder, wenn ihre Brutalität in der Vorschule ein Vorzeichen für Späteres ist), mehr zu Depressionen neigen und als Erwachsene mit dem Gesetz in Konflikt kommen und mehr Gewaltverbrechen begehen.12

Dieser Mangel an Empathie läßt sich manchmal, wenn auch nicht oft, über mehrere Generationen zurückverfolgen; man stößt auf brutale Eltern, die in der Kindheit von ihren Eltern brutal behandelt wurden.13 Er steht in eindringlichem Gegensatz zu der Empathie, die man gewöhnlich bei Kindern von Eltern antrifft, die fürsorglich sind und ihr Kind ermutigen, Anteilnahme an anderen zu zeigen und zu verstehen, was andere bei Bösartigkeit empfinden müssen. Diese Kinder werden nicht zur Empathie angehalten und lernen sie offenbar überhaupt nicht.

Das vielleicht Beunruhigendste an den mißhandelten Kindern ist, wie früh sie anscheinend gelernt haben, wie verkleinerte Versionen ihrer mißhandelnden Eltern zu reagieren. Aber angesichts der Prügel, die sie bisweilen als tägliche Kost verabreicht bekamen, sind die emotionalen Lektionen allzu klar. Erinnern wir uns, daß gerade dann, wenn die Leidenschaften hohe Wellen schlagen oder eine Krise unmittelbar bevorsteht, die primitiven Neigungen der limbischen Hirnzentren in den Vordergrund treten. In solchen Momenten setzen sich im Guten wie im Bösen die Gewohnheiten durch, die das emotionale Gehirn gelernt

hat.

Die Tatsache, daß das Gehirn selbst durch Brutalität - oder durch Liebe - geformt wird, läßt die Kindheit als ein spezielles Fenster der Gelegenheit für emotionale Lektionen erscheinen. Diese geprügelten Kinder haben früh und regelmäßig ihre Traumata verpaßt bekommen. Man lernt den emotionalen Lernprozeß, den diese mißhandelten Kinder durchgemacht haben, vielleicht am besten verstehen, wenn man sieht, was für bleibende Eindrücke das Trauma manchmal im Gehirn hinterläßt - und daß sogar diese grausamen Eindrücke getilgt werden können.

(Daniel Goleman, Emotionale Intelligenz, 7.Auflage, München 1998, s. 248ff)

Für weitergehende Fragestellungen wenden Sie sich vertrauensvoll an die kriminologischen Institute der deutschen Universitäten oder das Giordano-Bruno-Institut für rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung.

Ein Blick auf die Homepage des Instituts für experimentelle Wirtschaftsforschung der Uni Zürich (liegt in der Schweiz!) könnte sich auch als hilfreich erweisen. Denn die Forschungsgruppe um Prof. Ernst Fehr, insbesondere Dominique de Quervain hat herausgefunden, daß beim Strafen das Belohnungszentrum im Gehirn besonders aktiv ist. - Aktivitäten, die das Belohnungszentrum im Gehirn aktivieren, gelten als besonders suchtgefährdend. - Strafen macht süchtig!

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Altenhoff

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Und jetzt erwartet alle Welt ein “Machtwort” von Frau Kanzleramtsbesetzerin Merkel. Machte die in der Vergangenheit nur Worte, macht auch ein Machwort nichts…

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Wärst Du doch in Vorpommern geblieben, liebe Angie…

Januar 12, 2008 by Gerhard Altenhoff

Wärst Du da geblieben, wo Dein Wahlkreis ist, müßtest Du Dich jetzt nicht schämen wegen der Verlogenheit, die Du an den Tag legst, wenn Du härtere Strafen forderst.

Es war nie Dein Ding, härte Strafen gegen Deine Parteifreunde zu fordern, die unser Gemeinwesen um Millionen “erleichtert” und sich und andere ungeniert aus den “öffentlichen Kassen” bereichtert hatten, haben und immer noch bereichern. Folgendes Ereignis, ohne das das Nievenheimer Manifest undenkbar wäre, können Sie im Zusammenhang nachlesen in “G. Altenhoff, Störtebekers Erben - Geschichten aus Merkels Leichenkeller, und zwar ab Seite 146:

Rügen liegt im Wahlkreis einer gewissen Angela Merkel. Diese läßt sich zur Zeit als „Staats- und Regierungschefin“ der Bundesrepublik Deutschland in aller Welt feiern.

Sie scheint damals im fernen Bonn nichts von dem mitbekommen zu haben, was in ihrem Wahlkreis ablief. – Mit Sicherheit hätte Frau Merkel sich damals um die Angelegenheit gekümmert…

Am 2.2.1992 ging bei der damaligen Bundesministerin für Frauen und Familien folgendes Fax ein:

1.2.1992

Dr. Angela Merkel

c/o Ministerium

für Frauen und Familie

Fax 0228 22 21

Sehr geehrte Frau Merkel,

ich wende mich heute an Sie, da ich der Überzeugung bin, Sie sollten von folgendem Vorgang unbedingt Kenntnis erhalten:

Seit dem 1.6.1991 ist mein Mann, Gerhard Altenhoff, Rechtsamtsleiter in der Kreisverwaltung des Landkreises Rügen.

Mein Mann war bis zu diesem Zeitpunkt fünf Jahre als selbständiger Rechtsanwalt in Neuss niedergelassen.

Ausschlaggebend für seine Entscheidung in die neuen Hundes ländet zu gehen, waren nicht zuletzt die Aufrufe und Bitten unserer Politiker, juristisches Fachwissen in die Verwaltungen der neuen Länder einzubringen. Er fühlte sich verpflichtet, vor Ort Hilfe zu leisten. Seit Februar 1991 bewarb er sich deshalb bei verschiedenen Stadt- und Kreisverwaltungen.

Diese seine Entscheidung stellte zum (einen eine wichtige Station in seiner beruflichen Laufbahn dar, zum anderen bedeutete dies auch einen grundlegenden Einschnitt im familiären Bereich.

Mein Mann nahm seine Aufgabe sehr ernst - er stammt schließlich aus einer alten Beamtenfamilie - . Für mich als Ehefrau bedeutete dies, Verzicht zu üben. — Ich sah meinen Mann von Samstags 11 Uhr bis Sonntagmorgen. Dieses kurze “Zusammenleben” war von nervlichen Belastungen, die eine Fahrtstrecke von insgesamt rund 1.600 Km mit sich bringt, geprägt. Wir nahmen es gern in Kauf, weil wir uns über die Notwendigkeit und Ziele einig waren.

Nachdem die ersten drei Monate seiner Tätigkeit recht reibungslos verlaufen waren, gestaltete diese sich im weiteren Verlauf zunehmend schwierig. Als Leiter des Rechtsamts stieß mein Mann mehr und mehr auf Unregelmäßigkeiten in der Amtsführung des Landrats und anderer Bediensteter der Kreisverwaltung.

Mein Mann handelte seinem Aufgabenbereich entsprechend, wies auf unrechtmäßige Zustände hin und war nicht bereit, sich seinerseits an Handlungen, die er als rechtswidrig erkannt hatte, zu beteiligen; vor allem dann nicht, wenn diese gegen seinen ausdrücklichen Hinweis auf den Verstoß gegen geltendes Recht angeordnet bzw. vorgenommen wurden.

Trotz ständiger Hinweise meines Mannes verfuhren Landrat Eckfeldt, sein Stellvertreter, der Beigeordnete Friedhelm Wagner und andere Dezernenten weiter nach eigenem Gutdünken.

Mein Mann sah sich gezwungen, den Kreistag als Dienstvorgesetzten und parlamentarisches Kontrollorgan zu informieren. Als Antwort darauf wurde er wegen angeblichen Verrats von Dienstgeheimnissen abgemahnt.

Nunmehr stellte auch mein Mann fest, daß er es nicht mit unerfahrenen, aber aufrechten Demokraten zu tun bekommen hatte.

Konsequenterweise informierte er die zuständigen Behörden (Staatsanwaltschaft Stralsund, Innenminister des Landes Mecklenburg - Vorpommern ) über verschiedene Vorgänge, die den Verdacht einer strafbaren Handlung nahelegten.

Auch nachdem Landrat Eckfeldt, der Beigeordnete Wagner und der Leiter des Personalamts meinen Mann in einem “vertraulichen Gespräch” aufgefordert hatten, “sich anzupassen”, oder - wörtliches Zitat - “wir schicken Sie sonst dahin zurück, wo Sie hergekommen sind”, zeigte mein Mann dennoch keine Anzeichen von Willfährigkeit. Er vertrat weiterhin - mit dem Gesetzbuch unterm Arm - den Standpunkt, daß nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verfahren werden müsse.

Am 14.11.1991 wurden durch einen Kreistagsabgeordneten die Vorgänge, die zu den Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft und der Rechtsaufsichtsbehörde geführt hatten, auf der Kreistagssitzung zur Sprache gebracht.

Am darauffolgenden Tag kündigte Landrat Eckfeldt meinem Mann. Das Kündigungsschreiben wurde meinem Mann vom Leiter dos Personalamts mit. den Worten “wir brauchen hier keine Westjuristen, die alles durcheinanderbringen” in die Hand gedrückt.

Die Auszahlung seiner Reisespesen für die Monate September und Oktober 1991 verweigerte man ihm mit der Begründung, er habe das falsche Formular benutzt, obgleich dies in den Vormonaten bei ihm und den anderen dort tätigen Westjuristen stets anerkannt worden war’.

Die Kündigung beruhte einzig und allein auf dem Willen der Herren Eckfeldt und Wagner. - Nach dem Gesetz hätte der Kreistag über die Entlassung meines Mannes beschließen und außerdem der Personalrat zustimmen müssen.

Es folgte für meinen Mann eine Zeit schwerer nervlicher Belastung. Am Montag, dem 18.11.1991 suchte er das Innenministerium in Schwerin auf, weil der Landesinnenminister schließlich zuständig ist, über die Einhaltung von Recht und Gesetz in den Landkreisen zu wachen.

Nach seiner Rückkehr aus Schwerin erhielt er noch am gleichen Tage die Nachricht, er sei vom Dienst suspendiert. . - Der Entscheidung des Landrats über die Suspendierung unmittelbar vorangegangen war ein Anruf der Staatsanwaltschaft Stralsund beim Landrat mit der Aufforderung zur Aktenübergabe.

Das Dienstzimmer meines Mannes wurde durch den Leiter des Hauptamts mit einem Siegel versehen. - Durch diese Aktion wurde der Name meines Mannes in den Schmutz gezogen und seine persönliche Integrität in Frage gestellt. Seither ist der Name meines Mannes auch in der Telefonzentrale des Landratsamts vollkommen unbekannt.

Mein Mann kam nach Hause zurück und ließ durch einen Rechtsanwalt Klage zum Arbeitsgericht in Stralsund erheben.

Zum Gütetermin am 13.l.1992 erschien für den Landkreis Rügen als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt , der mit der Sache weder vertraut war noch sich in der Lage sah, für den von ihm vertretenen Landkreis Rügen irgendeine Erklärung abzugeben. Der Gütetermin endete letztlich damit, daß die Richterin nahelegte, die Ansprüche meines Mannes anzuerkennen, was natürlich ans den genannten Gründen unterblieb. - So weit, so gut

Die Problematik, um die es mir hier geht, besteht darin, daß mein Mann für den Dezember lediglich noch sein Ost-Gehalt erhielt und seitdem nichts mehr. Wenngleich aller Voraussieht nach mein Mann vor dem Arbeitsgericht obsiegen wird, müssen wir uns mit dem Gedanken vertraut machen, daß der nächste Gerichtstermin erst im April oder Mai 1992 stattfinden wird. Bis dahin aber hat mein Mann keinerlei Bezüge. Im Landratsamt ist die Nichtigkeit der Kündigung bekannt, da dort weitere drei Juristen beschäftigt sind und Landrat Eckfeldt zudem von mindestens zwei Rechtsanwaltsbüros beraten wird. Daß der Arbeitgeber meines Mannes die Zahlungen einstellte, geschah daher vermutlich in der Absicht, meinen Mann im wahrsten Sinne des Wortes auszuhungern. Denn die Dauer der arbeitsgerichtlichen Verfahren in den neuen Bundesländern sind auch im Landratsamt Rügen wohlbekannt. Ferner wurden lange überfällige Forderungen meines Mannes trotz Anmahnung nicht befriedigt.

Die Bemühungen, unmittelbar vom Bundesverwaltungsamt die Auszahlung des Personalkostenzuschusses zu erhalten, werden grundsätzlich wegen Unzuständigkeit und unter Hinweis auf das schwebende Verfahren bzw. mangelnde Eingriffsmöglichkeit in die kommunale Selbstverwaltung abgelehnt. Man legte meinem Mann nahe, sich an das Sozialamt zu wenden.

Sicherlich ist hier kein böser Wille auf Seilen des Bundesverwaltungsamtes im Spiel.

In unserer Situation kann ich mich mit diesem Hinweis natürlich nicht zufrieden geben. Es ist für mich unverständlich, mit welchen Argumenten Hilfe verweigert wird.

Bitte ersparen Sie mir, an dieser Stelle auf die Anstrengungen der Bundesregierung, qualifiziertes Personal zu bewegen, in den neuen Bundesländern Aufbauarbeit zu leisten, näher einzugehen.

Ich mag noch nicht glauben, daß die Bundesrepublik Deutschland so wenig zu ihrem Wort steht, daß sie diejenigen, welche sich unter harten Bedingungen für die Verwirklichung des Rechtstaats in den neuen Bundesländern einsetzen, im Regen stehen läßt.

Solche Dinge geschehen aber, wenn einerseits politisch Verantwortliche weder Kosten noch Mühen scheuen, Menschen zur Pionierarbeit zu motivieren, es aber andererseits unterlassen, Schutzvorkehrungen zu treffen, damit die Arbeit auch dann fortgeführt werden kann, wenn vor Ort mit aller Macht versucht wird, die Durchsetzung rechtsstaatlicher Grundsätze zu verhindern.

Heißt denn die Antwort auf Zivilcourage Sozialhilfe? Müssen sich Angestellte im öffentlichen Dienst unter den Augen beteiligter Bundes- und Landesbehörden zu Almosenempfängern degradieren lassen?

Tatsache ist, daß auf der Insel Rügen der Landrat und die; hauptamtlich tätigen Beigeordneten sich ohne rechtliche Grundlage aus reinen Versorgungsaspekten verbeamtet haben. - Denjenigen jedoch, die für ihre Arbeit dringend den Schutz des Beamtenstatus benötigen, wird dieser verweigert.

Diese Situation und die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind unerträglich

Kann eine Demokratie, ein Rechtsstaat hier tatenlos zusehen und sich für unzuständig erklären?

Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Ute Rosenbaum

Gleichlautende Faxe gingen übrigens am selben Tage bei den Fraktionen des Deutschen Bundestages, dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten ein. Die Reaktion war fast gleich Null. Nur die Abgeordnete Herta Däubler-Gmelin brachte es übers Herz, kurzfristig ihr Beileid auszudrücken.

Der Rechtsamtsleiter a.D. erhielt in den folgenden Wochen einen Anruf vom damaligen persönlichen Referenten der damaligen Familienministerin. Altenhoff wurde zu einer Unterredung mit der „Frau Ministerin“ gebeten, die „vom Herrn Bundeskanzler gebeten worden wäre, sich persönlich um die Angelegenheit zu kümmern“.

Die „Unterredung“ war eigentlich rasch beendet. Frau Merkel, hochangesehen und dominant in ihrem Wahlkreis Stralsund/Rügen, die Frau erklärte sich schlicht und ergreifend für machtlos. – Frau Merkel hatte sich offensichtlich den Maulkorb selbst umgebunden.
Stoertebekers Erben

 

Roland Küchenbulle

Januar 12, 2008 by Gerhard Altenhoff

(Hervorhebungen im Original nicht sichtbar!)

Von: gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de

An: heutejournal@zdf.de

Datum: 11.01.08 23:13:25

Betreff: Wahlkampfthemen: Hier kocht Roland Küchenbulle persönlich

Lieber Claus Kleber,

der Roland Küchenbulle ist nicht Tim Mälzer, denn er bringt, wie seine Pendants in Berlin und den anderen Hauptstädten, nur eines auf den Teller: BULLSHIT!

Merkwürdig, aber die Medien werden davon angezogen wie die Fliegen und tragen den Bullshit auf alle Bildschirme und Frühstückstische.

“Wahlkampf” – der Kampf der Parteien um die Gunst des “Wählers”. – Auch das ist Bullshit. Denn die Parteien sind de constitutone lata nicht befugt, die Bundesrepublik oder eines ihrer Gliedstaaten zu “regieren”. Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind sie darauf beschränkt, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken. – Mehr dürfen sie nicht.

Das deutsche Volk ist, soweit ersichtlich, das einzige Volk weltweit, das als Ganzes die höchste Staatsgewalt, nämlich die verfassungsgebende Gewalt, nicht allein tatsächlich innehat, es ist wohl auch das einzige Volk, dessen verfassungsgebende Gewalt schriftlich fixiert ist, und zwar in der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:

“Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.”

Das Grundgesetz ist damit, soweit es aufgrund des Zustandekommens (im Wege der Geschäftsführung ohne Auftrag durch den Parlamentarischen Rat) Rechtswirkungen entfaltet, unmittelbarer Wille des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt.

Der Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt hat das Procedere, das in Bund und Ländern bei Wahlen durchgeführt wird, durch Artikel 33 des Grundgesetzes ausgeschlossen.

Wahlen sind Wahlen und keine Volksabstimmungen. Es werden Abgeordnete für die Parlamente gewählt. Wenn dieser Wahlakt von den Parteien und Medien in “Volksabstimmungen” über Parteiprogramme umgedeutet wird, so widerspricht das eindeutig dem Grundgesetz.

Wenn Sie anderer Meinung sind, dann müssen Sie beim nächsten Flug höllisch aufpassen, denn es könnte sein, daß Ihre Wahl der Airline umgedeutet wird: Wenn es dann ein paar Tage später wieder heißt: “Unsere Post ist da” und ein Airbus in Ihrem Vorgarten landet, ist es nicht auszuschließen, daß die zugehörige Rechnung Ihnen unmißverständlich klarmacht, daß Ihnen der kraft Auswahl der Airline verbindlich bestellte Airbus nunmehr zugestellt wurde.

Auch das sogenannte “Wählervotum” ist reine Fiktion. Die Auswahl von Kanzlern und Ministerpräsidenten obliegt den Abgeordneten der Parlamente. Diese haben gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes die entsprechenden Stellen öffentlich auszuschreiben, damit jeder Deutsche von seinem Recht auf Zugang zu jedem öffentlichen Amt Gebrauch machen kann.

Die seit 1949 geübte Praxis, daß die politischen Parteien darüber bestimmen, wer in die “höchsten Staatsämter” gewählt wird bzw. gewählt werden “darf”, ist mehr als neben der Verfassung.

Artikel 33 des Grundgesetzes ist ius strictum, also zwingendes Recht. Es steht weder zur Disposition der politischen Parteien noch zur Disposition der gewählten Volksvertreter, denn es ist der erklärte Wille des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt, daß nur die Besten für ihn und in seinem Sinne tätig sein dürfen.

Ein Verstoß gegen den Willen des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt kann nur eine Konsequenz haben: Die völlige Rechtsunwirksamkeit der nicht grundgesetzkonformen Handlung. – Es ist hier nicht anders als bei einem –vergleichsweise harmlosen – Verstoß gegen die Formvorschrift der notariellen Beurkundung. Wenn Sie einen mündlichen oder privatschriftlichen Kaufvertrag über das Hotel Adlon in Berlin abschließen und anschließend Übereignung fordern, lacht Sie jeder Feld- Wald- und Wiesenanwalt aus.

Es ist schon merkwürdig, daß die Redaktion des “Heute-Journals” sich erst jetzt mit dem Thema “Propaganda” auseinandersetzt. – Vor wenigen Tagen tat es die Redaktion von “Zapp”.

Und wieder werden “Experten” bemüht, das Unerklärliche zu erklären. Dieses Unerklärliche wurde freilich schon vor rund 2.500 Jahren mit größter Genauigkeit beschrieben:

“In einer vierten stehen die Ämter allen offen, die (für ihre Person) Bürger sind, im übrigen herrscht das Gesetz. Die fünfte Art der Demokratie ist diejenige, in der zwar die bisher genannten Bestimmungen auch gelten, der ausschlaggebende Faktor aber der Wille der Menge ist, nicht das Gesetz. Dies ist da der Fall, wo die Volksbeschlüsse als solche Geltung haben, nicht das Gesetz. Dies ist die Folge der Wirksamkeit der Demagogen. Denn in den Demokratien, wo nach dem Gesetze regiert wird, ist kein Raum für Demagogen, sondern die tüchtigsten Bürger stehen an der Spitze. Wo aber die Gesetze nicht in Geltung stehen, da gedeihen die Demagogen. Denn hier wird das Volk zum Monarchen, indem es ein einheitlicher, aus vielen zusammengesetzter Souverän wird. Denn die Menge ist hier Herr; nicht der einzelne, aber die Gesamtheit. Ob Homer an der Stelle, wo er sagt, „Vielherrschaft sei nichts Gutes”, diese Art der Demokratie gemeint hat oder eine Verfassung, bei der eine Mehrheit von Gebietern je für sich herrscht, muß dahingestellt bleiben. Ein solches Volk, das tatsächlich Monarch ist, sucht seine Herrschaft in der Weise auszuüben, daß es sich nicht dem Gesetz unterstellt, und wird so despotisch. Bei ihm stehen die Schmeichler in Ehren, und es entspricht unter den verschiedenen Formen der Monarchie der Tyrannis. Deshalb trägt es auch ganz denselben Charakter: beide vergewaltigen die tüchtigeren Bürger, die Volksbeschlüsse sind das, was dort persönliche Befehle sind, und der Demagog und der Schmeichler sind dieselbe Menschenart und entsprechen einander. Beide haben bei beiden die einflußreichste Stellung: die Schmeichler bei dem Tyrannen und die Demagogen bei einem solchen Volke. Diese sind daran schuld, daß die Volksbeschlüsse und nicht die Gesetze den Ausschlag geben, da sie alles vor das Volk bringen. Sie gewinnen dadurch den Vorteil, daß sie großmächtige Herren werden, da das Volk Herr über alles ist, sie selbst aber Herren über die Meinung des Volks; denn die Menge schenkt ihnen Glauben.” (Aristoteles, Politik, Verfassungsformen)

 

Nur wenige Jahrzehnte, aber Tausende Kilometer von Aristoteles entfernt, brachte Konfuzius es auf den Punkt:

 

(Gespräche“ XIII, 3). (Der Schüler) Zi-lu sprach zu Konfuzius:

„Wenn Euch der Herrscher des Staates Wei die Regierung anvertraute – was würdet Ihr zuerst tun?“

Der Meister antwortete: „Unbedingt die Namen richtigstellen.“

Darauf Zi-lu: „Damit würdet Ihr beginnen? Das ist doch abwegig. Warum eine solche Richtigstellung der Namen?“

Der Meister entgegnete: „Wie ungebildet du doch bist, Zi-lu! Der Edle ist vorsichtig und zurückhaltend, wenn es um Dinge geht, die er nicht kennt.

Stimmen die Namen und Begriffe nicht, so ist die Sprache konfus. Ist die Sprache konfus, so entstehen Unordnung und Mißerfolg. Gibt es Unordnung und Mißerfolg, so geraten Anstand und gute Sitten in Verfall. Sind Anstand und gute Sitten in Frage gestellt, so gibt es keine gerechten Strafen mehr. Gibt es keine gerechten Strafen mehr, so weiß das Volk nicht, was es zu tun und was es lassen soll. Darum muß der Edle die Begriffe und Namen korrekt benutzen und auch richtig danach handeln können. Er geht mit seinen Worten niemals leichtfertig um.

(Gespräche XII,9) Ai-gong (Herrscher von Lu) sprach zu  (dem Schüler) You Ruo: „ Das ist kein gutes Jahr. Es brachte eine Mißernte, so daß Mangel herrscht. Was soll ich tun?“

You Ruo antwortete mit einer Gegenfrage: „Warum nicht die Steuern und Abgaben senken?“

Doch Ai gong entgegnete: „ Schon jetzt reichen die Steuern und Abgaben nicht aus, wie könnte ich sie dann noch senken?“

Daraufhin sprach You Ruo: „Wenn das Volk keinen Mangel leidet, wie könnte dann der Herrscher darben?

Hat das Volk aber kein gesichertes Auskommen, wieso kann dann der Herrscher in Wohlstand leben?“ 

(Gespräche XVII,15) Konfuzius sprach: „Diese ehrgeizigen Streber, wie kann man mit ihnen zusammenarbeiten?

Solange sie noch kein Amt haben, ist ihre einzige Sorge, eins zu erhalten.

Ist ihnen das gelungen, ist ihre Sorge, es wieder zu verlieren.

In ihrer Sorge, das Amt wieder verlieren zu können, sind sie zu allem fähig.“

(Gespräche XII,18) Ji Kang-zi litt unter dem Räuberunwesen; er bat Konfuzius um Rat.

Da sprach der Meister: „Wäret Ihr nicht so habgierig, würde keiner rauben und plündern, selbst wenn es dafür eine Belohnung gäbe.“

Das Verhaltensmuster, das hinter all der gegenwärtigen Demagogie - man sagt heute euphemistisch “Populismus” – steckt, ist recht einfach, der Weg ist eigentlich immer wieder der, den ich in meinem “Bundesadel” vor 8 Jahren vorgezeichnet hatte:

“Wer wollte ernsthaft in Abrede stellen, daß in unserer eigenen Verfassungswirklichkeit zumindest Ansätze eines Principats der Parteien erkennbar werden. Man denke nur an die Ämterkungelei und die „Versorgung“ abgehalfterter Politiker mit Posten und Pöstchen. - Ich brauche das hier wohl nicht weiter auszumalen und verweise deshalb auf die einschlägigen Berichte in der Tagespresse.

Verfassungsbrüche, die nur zustande kommen, weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, die Anmaßung einer Rechtssetzungsbefugnis, die verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig ist, sind für das virtuelle imperium, auf das unsere Politiker ihre Legitimation stützen, schlechthin konstituierend.

Auf der anderen Seite steht die übergroße Toleranz, die die Presse all dem gegenüber an den Tag legt. Ich hatte schon ganz zu Anfang die Aufgabe der freien Presse in einer Demokratie hervorgehoben und ihr Versagen konstatiert. Weiter oben hatte ich eingeworfen, daß die Presse den Dolch des politischen Mörders ersetzt hat. Dieses Phänomen hat seine Wurzel in dem Bestreben, die Sensationslust der Leute zu befriedigen; aber auch in dem Zwang, Auflage und Einschaltquote in die Höhe zu treiben. Das wissen unsere Politiker und füttern die Medien systematisch, die – Haien gleich – kritiklos alles schlucken , was ihnen zum Fraß vorgeworfen wird. Der Fall Kohl ist beispielhaft, aber kein Einzelfall, wie wir noch sehen werden. Wo aber sind die Ursachen des augenscheinlichen Versagens der Presse als Kontrollinstanz zu suchen?

„… Kennzeichnend für die 3. Stufe (die Zivilisation, Anm. d. Verf.) ist genau dieser Zwang, Klatsch zu verbreiten. Es gibt auf unserer Stufe Leute, die dieser Aufgabe sogar hauptamtlich dienen: eine gewisse primitive Presse. Dem Publikations-Zwang tragen nunmehr die Rotationsmaschinen Rechnung. Da erfahren wir, wer wen in einer Schlägerei beschädigt hat und wo man während der Nacht in ein Haus einstieg. Wir erfahren auch, wer mit wem zusammen schläft und wie sich die Minister und andere Autoritäten blamierten. Tag für Tag finden sich in der Presse die Karikaturen, die sich auf Alpha beziehen, auch seine körperlichen Abweichungen, etwa die große Nase oder andere Anstoß-Absonderlichkeiten. Das ist sozusagen das Möwen- und Krähen-Einmaleins in Permanenz, d.h. die Mobbing-Lynch-Aggressivität, der auf der Stufe der Wildheit eine so entscheidende Bedeutung zukommt. >In jeden Quark begräbt man seine Nase<, und man ist sogar stolz darauf, daß man so >ausgezeichnet informiert< ist.

Wir wollen andererseits nicht verkennen, daß der Presse eine hohe Bedeutung zukommen könnte, wenn sie der Redlichkeit diente. Tatsächlich gibt es Journalisten, die sich ihrer hohen Aufgabe bewußt sind. Vorerst scheint es sich aber im allgemeinen mehr um die Sensationen zu handeln, wobei, ganz nach Belieben, eine Sache hochgespielt wird, während andere, obskure Zusammenhänge verschwiegen werden. Man manipuliert die Meinung des sog. Publikums, während man anderseits den vorsintflutlichen Erlebnisbedürfnissen dieser Leute entgegenkommt. ( Rudolf Bilz, Oligarchie der subjektdienlichen Instanzen, in: Bilz, Paläoanthropologie, Frankfurt 1971, S 34f)

Also stürzen sich die Journalisten zunächst auf die Hundebesitzer und ermuntern den Pöbel, gegen alles zu hetzen, was vier Beine hat. Fiffi und Waldi mutieren über Nacht zu reißenden Monstern. Dann explodiert eine Handgranate, – und schon sind Hunde out und Neo-Nazis in. Die Schuldigen waren bereits gefunden, bevor die Suche nach ihnen überhaupt beginnen konnte. Perfiderweise wird das, was später zu einer Hetzkampagne führt, in den Medien mit einer Frage losgetreten. - Haben Neonazis die Bombe gelegt? – Handelte es sich um einen ausländerfeindlichen Anschlag? – Die Frage wird von den Medien wie ein Ball hin- und hergeworfen und verselbständigt sich in Windeseile zur Behauptung. – Polizei und Staatsanwaltschaft, die von Anfang an vor voreiligen Schlußfolgerungen gewarnt und zur Besonnenheit gemahnt hatten, kommen später gar nicht mehr zu Wort. Die Frage wird zur Behauptung, die fama (lat. Gerücht) spricht das Urteil. – Die Schuldigen sind gefunden! Wer tatsächlich die Handgranate gezündet hat, ist Nebensache. – Hinter der güldenen Maske objektiven Berichtens grinst oft die Fratze des Lynchens.

Auf das Wirken der fama kann man sich verlassen. Das wissen natürlich unsere auf Populismus bedachten Politiker sehr gut. Folglich springen sie auf dieses Trittbrett nur allzu gerne. Eignet sich gerade dieses Thema hervorragend, jede sachliche Diskussion Keim zu ersticken und von den eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken. Man setzt ja alle Mittel des Staates für die Sicherheit der in- und ausländischen Mitbürger ein. Es findet sich  auch keine bessere Tarnung für die Neigung paranoider Verfassungsorgane, möglichst alles und jeden unter Kontrolle zu bringen. Dabei wird allzu leicht übersehen, daß man hier unter dem Deckmantel der „wehrhaften Demokratie“ Pöbel gegen Pöbel hetzt, Intoleranz gegenüber Andersdenkenden übt und Pogromstimmung schürt.

Man lebt die eigene Herrschsucht ungeniert und ungehemmt aus, bekämpft aber lediglich das eigene Spiegelbild. Alle gerieren sich nur als Antifaschisten. Aber nicht nur im Wort Antifaschist steckt auch der Faschist. Allein die Verwendung der Vorsilbe „anti“ deutet auf eine spiegelsymmetrische Entsprechung hin. Wenn Materie und Antimaterie, die einander spiegelsymmetrisch entsprechen, aufeinandertreffen, vernichten sie sich gegenseitig. Die antimilitaristische DDR war von oben nach unten militärisch durchorganisiert. Nach ihrem Selbstverständnis war sie antifaschistisch, die alltägliche Freiheitsberaubung und Tyrannisierung ihrer Bürger trug dennoch eindeutig faschistoide Züge. Treffen Faschisten und Antifaschisten aufeinander, verhalten sie sich ähnlich wie Materie und Antimaterie; es gibt Zoff. Denn sowohl Faschisten als auch Antifaschisten verfügen über ein hohes Gewaltpotential, dem sie nur allzu gerne freien Lauf lassen.

Es ist schon mehr als merkwürdig, daß sich die Debatte ausgerechnet jetzt an der “Jugendgewalt” entzündet.

Über diese Debatte ist wieder einmal die verfassungsgebende Gewalt durch die “Staatsgewaltmonopolisten” in das kollektive Vergessen gedrückt worden.

Wir haben noch eine Volksabstimmung offen:

“In Artikel 146 des Grundgesetzes ist die Geltungsdauer des Grundgesetzes eindeutig begrenzt, und zwar auf einen Tag:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

An einem Volksentscheid über eine deutsche Verfassung führt kein Weg vorbei.”  (Gerhard Altenhoff, Nievenheimer Manifest – Grundpositionen für eine deutsche Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes)

Hinzuzufügen sei noch, daß wir gegenüber Verfassungsbrüchen durch die Berufspolitiker die Intoleranz an den Tag legen sollten,  wie die Berufspolitiker sie ständig einfordern, nämlich die “brutalstmögliche” Null-Toleranz.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Altenhoff

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Die auf der Nase tanzen…

Januar 7, 2008 by Gerhard Altenhoff

brauchen wir nicht zu dulden.

Weder den hessischen Roland “Küchenbulle” noch Merkel, die “Vorpommersche”.

Wenn alle wieder um die “Wählergunst” buheln, vergessen sie eines, nämlich, daß “der Wähler” in keinem Fall seine Stimme einem “Kanzler”, einem “Ministerpräsidenten”, ja nicht einmal einer Putzfrau geben kann.

All das Gefasel vom “Wählerauftrag”, “Wählervotum” und von der “Voksabstimmung über den Mindestlohn” ist von den klaren Regeln des Grundgesetzes mindestens soweit entfertn wie die Statuten der “Rote Armee Fraktion”. - Freilich wähnen sich die Damen und Herren in den Hauptstädten der Republik im Besitz des “Gewaltmonopol des Staates”

Wenn man die “Staatsgewalt” in nur drei Teile aufspaltet, könnte es tatsächlich so erscheinen. Tatsache aber ist, daß die “Staatsgewalt” in vier Teile zerfällt.

Ohne Rechts-, Staats- und Politiktheoretiker zu fragen, haben die “Väter und Mütter” des Grundgesetzes das erkannt und im Bonner Grundgesetz sogar verankert:

Die “vergessene” Staatsgewalt.

Das deutsche Volk ist, soweit ersichtlich, das einzige Volk weltweit, das als Ganzes die höchste Staatsgewalt, nämlich die verfassungsgebende Gewalt, nicht allein tatsächlich innehat, es ist wohl auch das einzige Volk, dessen verfassungsgebende Gewalt schriftlich fixiert ist, und zwar in der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

In Artikel 146 des Grundgesetzes ist die Geltungsdauer des Grundgesetzes eindeutig begrenzt, und zwar auf einen Tag:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

An einem Volksentscheid über eine deutsche Verfassung führt kein Weg vorbei:

Die Regierungen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland hatte in Artikel 5 des Einigungsvertrages vom 31.8.1990 eine Vereinbarung hinsichtlich der Anwendung des Artikels 146 getroffen Diese mißachtet aber offensichtlich die verfassungsgebende Gewalt des Volkes:

Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere

(…)

- mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung.

Die vom Einigungsvertrag gesetzte Frist von zwei Jahren ist seit 15 Jahren verstrichen. Die Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften sind von der Entscheidung über den Inhalt eines Verfassungentwurfs nach Artikel 146 des Grundgesetzes ausgeschlossen. Denn die “gesetzgebenden Körperschaften” sind seit dieser Zeit mit den Vorgaben und Zielen des Einigungsvertrages in Verzug, vor allem aber hätten sie seit dem 3.10.1990 mehr als genug Zeit gehabt, dem Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt einen Verfassungsentwurf zur Abstimmung vorzulegen. Vielmehr bestand Einigkeit darüber, daß weder Grund noch Anlaß bestünde, eine „neue” Verfassung zu schaffen, weil das Grundgesetz die freieste Verfassung sei, die in Deutschland jemals bestanden hätte.

(Gerhard Altenhoff, Nievenheimer Manifest vom 19.12.2007)

Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes ist nicht übertragbar.

Die verfassungsgebende Gewalt kommt aber nicht nur dem deutschen Volk zu, sie ist allen Völkern der Welt eigen. - Freilich wissen die meisten Völker dieser Welt das nicht und sollen es auch nicht wissen.

Es ist schon ein merkwürdiger Zufall. Am 23.12.2007 wurde ich von meinem Bruder gefragt, ob ich Interesse an der Jubelausgabe der Werke Ernst Moritz Arndts hätte. - Ich hatte, denn erstens war Arndt Rüganer, zweitens steht in Bonn das Arndt-Haus, über das meine erste Frau während ihres Studiums eine Arbeit verfaßt hatte, drittens befand sich in Sichtweite des Bonner Arndt-Hauses die argentinische Botschaft. An dessen Nachbarhaus war ein Schild mit der Aufschrift

Republik Lummerland

angebracht.

Von den vier Büchern, in denen das 16-bändige Werk untergebracht war, brauchte ich nur zu blättern, um über den folgenden Text zu stolpern, der seit fast 200 Jahren an Aktualität nichts eingebüßt hat:

Daß man mir vor dem unschuldigen Worte nicht erschrecke!

Demokrat, demokratisch, Demokratie sind durch die Klänge der letzten zwanzig Jahre und durch den Mißbrauch, den man mit diesen Klängen getrieben hat, für die Herzen und Ohren aller Guten zu einer Art Rattenpulver geworden; in ihnen selbst liegt nichts Abscheuliches, sie beziehen sich allein auf das Große und Allgemeine, was man Volk nennt, und die besten Kaiser und Könige und alle edle Menschen haben ja auch immer nur bekannt, daß sie für das Volk da sind und für das Volk und mit dem Volke regieren. Das Volk ist ebenso heilig, als der Pöbel unheilig ist. Jemand, der wünscht, daß für das Volk und durch das Volk geherrscht werde, heißt Demokrat; jemand, der wünscht, daß durch den Pöbel und mit dem Pöbel geherrscht werde, heiß Ochlokrat. Ein solcher ist redlichen Herzen nicht nur Rattenpulver, sondern sie möchten auch, dass ihm Rattenpulver gegeben würde, damit die Gesellschaft des Ungeziefers los werde, das nur blutige und greuelvolle Taten erzeugen kann.

(Ernst Moritz Arndt, über künftige ständische Verfassungen in Deutschland)

Wer gibt den “Demokraten” dieser Welt das Rattenpulver?